Ahmad Shakib Pouya ist untergetaucht. Der afghanische Künstler muss sich in seinem Heimatland verstecken, weil er von den Taliban bedroht wird. Wie lange er in dieser gefährlichen Situation leben muss, ist offen. Pouya möchte zurück nach Deutschland. Von dort war er freiwillig ausgereist, um einer Abschiebung zu entgehen. Aber um hierher zurückzukommen, braucht er Papiere von den afghanischen Behörden. Und das kann lange dauern.

Der Fall des afghanischen Musikers und Schauspielers ist durch viele Medien gegangen. Pouya war 2011 aus Angst vor den Taliban nach Deutschland geflohen. Er hatte sich hier integriert, war selbst in der Flüchtlingsarbeit aktiv, spielte Theater, trat in Fernsehshows auf. Sogar beim Bundespräsidenten war er zu Gast.

Dann sollte er abgeschoben werden. Künstler, Politiker setzten sich für ihn ein. So viele, dass Flüchtlingshelfer schon grummelten: Für den tut ihr was. Aber was ist mit den anderen, die auch abgeschoben werden? All jene, die keine Unterstützer haben?

Pouya ist ein Sonderfall – und auch wieder nicht. Einerseits bekam er die Möglichkeit, freiwillig auszureisen. Das bedeutet: Er kann auch wieder zurück. Andererseits durfte auch er nicht in Deutschland bleiben – trotz aller Unterstützung. Wie die anderen Afghanen, die zuletzt in zwei Sammelabschiebungen von Frankfurt aus nach Kabul geflogen wurden, muss er nun in einem Land leben, das entgegen der Auffassung deutscher Ausländerbehörden alles andere als sicher ist.

Nicht umsonst warnt das Auswärtige Amt dringend vor Reisen nach Afghanistan. Der jüngste Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks stellt fest, dass sich die Sicherheitslage in dem Land »nochmals deutlich verschlechtert hat«. Bestimmte Regionen als sicher oder unsicher einzustufen sei schlicht nicht möglich. Das Hilfswerk rät daher, jede einzelne Abschiebung genau zu prüfen.

Geschieht das? Daran haben nicht nur Flüchtlingshelfer Zweifel. Unter den jüngst Abgeschobenen hatten nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats etliche eine Arbeit, besuchten Integrationskurse. Zwei der Betroffenen waren krank, einer davon suizidgefährdet, so die Caritas.

Es sollen auch sieben straffällige Afghanen darunter gewesen sein. Doch rechtfertigt das eine Abschiebung in ein Kriegs- und Krisengebiet? Und was ist mit jenen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen? Es ist richtig, dass Menschen, die in Deutschland nach genauer Prüfung kein Bleiberecht haben, in ihr Land zurückkehren müssen. Aber nur, wenn das Land sicher ist. Alles andere ist unmenschlich.

 

Was denken Sie? Schreiben Sie an Sonntagsblatt-Redakteur Andreas Jalsovec: ajalsovec@epv.de

Dossier Flucht und Asyl

Weltweit sind etwa 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Auch in Bayern suchen viele Schutz. Wie geht es den Flüchtlingen hier? Welche Erfahrungen machen Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit? Lesen Sie das und mehr in unserem Dossier "Flucht und Asyl" .