Mit 17 hat man noch Träume. Bei Ramin hängen sie an der Wand seines Zimmers: Aristoteles, Sokrates, Newton, Einstein – und Bismarck. Er habe die Poster hingepinnt, weil ihm die europäischen Geistesgrößen gefallen. Vor allem Bismarck, erklärt er. Ramin möchte einmal Politiker werden. »Leider ist es ein bisschen schwierig, einen Ausbildungsplatz als Politiker zu bekommen«, sagt er schmunzelnd. Ramins Gedanken kreisen um einen Ausbildungsplatz wie bei anderen Jugendlichen um ihr Handy.

Seit einem Jahr geht er in die Berufsintegrationsklasse (BIK) des Regensburger Berufsschulzentrums, im Februar 2018 will er seinen Hauptschulabschluss machen. Ramin spricht schon recht gut Deutsch und ist intelligent. Doch statt sich in Ruhe auf die Schule zu konzentrieren, hat er Angst, es nicht zu schaffen. »Nur wenn ich einen Ausbildungsplatz habe, bin ich sicher«, sagt Ramin.

So wie Ramin geht es den meisten Jugendlichen im Kinderheim Kallmünz. 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben dort, im Behördenjargon UMF genannt. Die meisten kommen aus Afghanistan – aus dem Land, in das seit Herbst 2016 wieder abgeschoben wird. Ein Rückführungsabkommen mit der Regierung in Kabul schafft die rechtliche Grundlage dafür. Laut Bundesregierung gilt Afghanistan als sicheres Land. In der Folge hat die bayerische Staatsregierung den Zugang zu Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge eingeschränkt.

Ohne Lehrstelle keine Duldung

Seitdem hat sich für die afghanischen Jugendlichen alles verändert. Laut Integrationsgesetz haben sie nur während der Lehrzeit die Sicherheit, hierbleiben zu dürfen. Das Bleiberecht gilt auch noch für zwei Jahre danach, wenn sie weiterbeschäftigt werden. Aber wer keinen Ausbildungsplatz hat, ist von Abschiebung bedroht. Wie ein Damoklesschwert hängt die Drohung nun über den Jugendlichen.

Für Mahmood könnte der vergangene Freitag ein Glückstag sein: Er hat eine Lehrstelle als Bankkaufmann in Kallmünz erhalten. Aber ob er sie antreten darf? Sicher sei das nicht, sagt er. Das Jugendamt, unter dessen Obhut die Kinder stehen, muss der Ausbildung zustimmen. Sie könnte dieses Mal ausbleiben. Die Richtlinien des Innenministeriums änderten sich fast wöchentlich, erklärt Sabine Held. Sie ist Erzieherin bei der Kinder- und Altenheimstiftung Kallmünz und betreut die geflüchteten Jugendlichen. »Einmal sagt das Landrats-amt Ja: Sechs Monate im Voraus kann eine Ausbildung genehmigt werden. Dann heißt es wieder: Nein, es geht frühestens drei Monate vorher.«

Jeden Tag kann der gelbe Brief kommen

Die Jugendlichen reagierten mit Anspannung und Unsicherheit, sagt Held. Sie seien wieder unruhiger, einige hätten Kopfschmerzen. Dabei hätten sie sich gerade stabilisiert, hätten sich nach der Flucht an einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus gewöhnt, verarbeiteten, was sie erlebt haben, machten sich in der Schule gut, lernten die deutsche Sprache und bekämen ein inneres Gefühl von Sicherheit. Jetzt sei wieder jeder Tag unsicher. »Jeden Tag kann der gelbe Brief kommen, worin steht, dass sie aufgefordert werden, binnen 30 Tagen das Land zu verlassen«, sagt Held. Einen abschiebenden Bescheid hätten die Kallmünzer schon erhalten. Er galt einem 15-Jährigen. Er darf nun weder zur Schule noch eine Ausbildung beginnen. Er hängt in der Warteschleife. Die Einrichtung will nun Klage einreichen.

Laut UNHCR hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan eher verschlechtert als verbessert. Ein Selbstmordanschlag dieser Tage in Mazar i Sharif mit über 200 Toten wird angeführt. Helfer- und Untersütztergruppen, die seit Jahren mit den geflüchteten Jugendlichen zusammenleben und -arbeiten, verstehen die Welt nicht mehr. Ihre Aufgabe war es, die Jugendlichen zu integrieren. »Soll ich sie jetzt darauf vorbereiten, dass sie wieder zurückgeschickt werden, wo sie vielleicht zwei Wochen später tot sind?«, fragt Sabine Held.