Urnenbestattung
Frau zieht gegen "Zwei-Jahres-Grab" vor Gericht
Am 31. Januar muss sich die Stadt Olching vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) erklären. Denn dort gilt eine vergleichsweise kurze Ruhefrist für Urnen von zwei Jahren. In den meisten anderen bayerischen Städten und Gemeinden liegt sie bei zehn Jahren plus x. Das stieß einer Olchingerin übel auf.
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