Wie das Sonntagsblatt berichtete, war der 18-Jährige im Januar aus der Neuhauser Asylbewerberunterkunft (ein ehemaliges Gasthaus) von der Polizei abgeholt und in ein Flugzeug gesetzt worden. Mit der Volljährigkeit war sein Duldungsstatus erloschen. In Neuhaus fand Gayane bereits 2014 ein Domizil, in das in den beiden Folgejahren Sohn Ashot und auch Ehemann Hovhannes einzogen.

Wie die Helferkreis-Mitglieder berichten, fand Ashot bei seinen Großeltern Unterschlupf, nachdem er im Januar nach Armenien zurückgekehrt war. Danach sei nicht klar gewesen, ob er zum Militär eingezogen werde und er jobbte in einer Fabrik. Der Vater hatte – wie Mutter Gayane – in Deutschland einen uneingeschränkten Aufenthaltsstatus aufgrund einer eigenen Erkrankung. Jetzt hat er den Leichnam seiner Frau im Flugzeug begleitet. "Wie es mit ihm weitergeht, wissen wir nicht. Eine Kommunikation mit ihm war hier quasi nicht möglich, da er so gut wie kein Deutsch sprach", meint Renate Lendl von "Neuhaushilft".

Anwältin: Viele rechtliche Fehler gemacht

Monatelang hatten sich die Neuhauser bemüht, die Familie für einen persönlichen Abschied noch einmal zusammenzubringen. "Nun war es endlich gelungen, die Wiedereinreisesperre für Ashot zu verkürzen", erklärt Renate Lendl. Ashot sollte am 21. Oktober eintreffen. Unterwegs erreichte ihn die Nachricht, dass seine Mutter verstorben war. Sie hatten sich um wenige Stunden verpasst. "Ein von den Ämtern völlig unnütz veranlasstes menschliches Drama endet nun genauso tragisch, wie es begonnen hatte", meint Lendl. Der Helferkreis will nun die Familie finanziell bei der Bestattung unterstützen. Zahlreiche Spenden seien bereits nach dem Sonntagsblatt-Artikel vom 18. März eingegangen, für die man sehr dankbar sei.

Und Geld ist durchaus vonnöten: Rund 3000 Euro Kosten für eine Überführung seien bereits von einem Helferkreis-Mitglied vorgestreckt worden. Auch den Flug für Hovhannes Aharonyan, knapp 400 Euro, hatte der Helferkreis bezahlt. Bevor Ashot die Reise zurück nach Deutschland antreten konnte, wurden noch einmal 500 Euro aus Privatmitteln für die Fahrtkosten und den ersten Unterhalt an ihn überwiesen. Dazu kommt eine Kaution in Höhe von 3000 Euro, die bereits im August bei der Ausländerbehörde hinterlegt werden musste. Diese sei die Voraussetzung für das Visum gewesen. "Dafür haben wir das gesamte Spendenkonto abgeräumt", so Lendl weiter.

Ashot A. mit seiner Mutter Gayane im Mai 2015
Ashot mit seiner Mutter Gayane. Dieses Foto entstand im Mai 2015 in der Unterkunft in Neuhaus, als der Helferkreis ein Begegnungstreffen zwischen Helfern und Flüchtlingen veranstaltete. Damals war Ashot erst kurz in Neuhaus, die Mutter Gayane noch bei guter Gesundheit.

Darüber hinaus war es erforderlich, eine Bürgschaft zu unterschreiben. Dies habe Helferkreis-Mitglied Ingrid Buchfelder getan. "Sie hätte dann auch mit ihrem Privatvermögen haften müssen, falls Ashot das Land nicht mehr verlassen sollte. Dieses Geld bekommen wir wieder zurück. Allerdings muss er sich in Armenien bestätigen lassen, dass er sein Visum nie in Anspruch genommen hat", sagt Lendl.

"Neuhaushilft" betreute zeitweise rund 100 Flüchtlinge. "Wir haben rund 30 in eigenen Wohnungen. Um die kümmert sich niemand, und die Bürokratie erschlägt auch diese", meint Lendl. Jedem sei von Anfang an klar gewesen, dass Ashots Familie lediglich ein Bleiberecht wegen der gesundheitlichen Probleme habe. Ebenso, dass Ashot nur bleiben kann, bis seine Mutter stirbt. Allerdings sei er bis zu deren Tod als amtlicher Betreuer bestellt worden, dolmetschte täglich per Telefon und organisierte alle möglichen Dinge.

Totalversagen des Staats

"Der Staat hat sich nicht um Ersatz bemüht oder ihn von seiner Tätigkeit entbunden. Es war bequem, jemanden zu haben, der sich kümmert. Und dass die Ämter, ja sogar Innenminister Hermann, hinterher behaupteten, er wäre nicht abgeschoben worden, wenn die Krankheit der Mutter bekannt gewesen wäre, ist schlicht gelogen", ärgert sich Lendl. Man habe ein Totalversagen des Staats erlebt. "Es wäre leicht gewesen, Ashot bis zum Ableben seiner Mutter hier zu behalten, es fehlte am guten Willen. Der Staat Bayern wollte hier Macht demonstrieren", sagt sie. Was man in den Medien zudem über Integration höre, habe mit der Realität nichts zu tun. Es entstehe in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild und sorge bei vielen ehrenamtlichen Helfern für Unmut und Verbitterung.

Mit im Boot war auch Anwältin Waltraud Noll-Fentze, die sich um die Aufhebung der Sperre der Wiedereinreise bis vor wenigen Wochen gekümmert hat. "Einerseits berührt die Tatsache, dass Ashot seine Mutter nicht mehr lebend angetroffen hat, schon. Andererseits ist es in der Tat so, dass der Asylantrag von Anfang an unter keinem guten Stern stand", beurteilt sie den Fall aus juristischer Sicht. Als Asylgrund war die Krankheit der Mutter vorgetragen worden, was nicht einmal ein Anlass für die Behörden sei, genauer zu prüfen. "Hier war Ashot nicht oder nicht gut beraten", sagt Noll-Fentze.

Es sei rechtlich alles korrekt erfolgt, es liege im Vorgehen der Entscheider keine besondere Härte vor.

Hinsichtlich der Betreuung seiner Mutter hätte man sich für Ashot laut der Laufer Anwältin jedoch auch eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vorstellen können. Rein rechtlich sei Ashot zwar vollziehbar ausreisepflichtig gewesen, man hätte aber seitens des Staats gut vertreten können, die Abschiebung wegen des zu erwartenden Todes der Mutter zu verschieben. "Rein menschlich wird das Vorgehen in einem so besonderen Einzelfall, wie es die unheilbare Erkrankung der Mutter von Ashot war, daher fast zwangsläufig als Härte des Staats empfunden. Der Staat kann, aber muss sein Ermessen nicht ausüben. Es gibt keinen Anspruch. Für den Betroffenen ist dies unbefriedigend", so Noll-Fentze abschließend.