Rechtsanwältin Martal Noruzi beschreibt den 20jährigen Reza H. als "verwirrt". Abgeschoben wurde er aber wohl, weil die Behörden ihn in die Gruppe derjenigen zählten, die "hartnäckig" die Mitwirkung an der Feststellung ihrer Identität verweigern.

Nach der Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung können derzeit Straftäter, Gefährder und eben solche "Verweigerer" nach Afghanistan abgeschoben werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums saßen in dem Abschiebeflug, der Afghanistan am Mittwoch erreichte, 19 volljährige Männer, darunter 13 Straftäter und ein Gefährder. Fünf fielen in die Gruppe derer, die die Feststellung ihrer Identität verweigerten.

Reza H. hatte nach Angaben der Anwältin keine Papiere. Er sei als Zehnjähriger nach einer Bombenexplosion in Afghanistan auf einem Auge erblindet und habe eine schwere Angststörung. Seine Familie war nach dem Attentat mit ihm in den Iran geflüchtet. In Afghanistan habe er keine sozialen Kontakte, kein Familienmitglied lebe mehr dort. Der junge Mann spreche besser das persische Farsi als die afghanische Sprache, sagte Anwältin Noruzi. Seit 2015 ist Reza H. in Deutschland.

Der 20-Jährige lebte vor seiner Verhaftung bei seiner älteren Schwester und deren Mann im bayerischen Kelheim. Zusammen mit der Schwester versuche sie jetzt, Kontakt mit Reza H. in Afghanistan aufzunehmen, sagte die Rechtsanwältin.

Zu den Unterstützern von Reza H. zählte auch eine Diakonin im Ruhestand, Inge Ehemann. Sie hat sich nach eigenen Angaben ohne Erfolg darum bemüht, einen Schwerbehindertenstatus für Reza H. zu erreichen. Ehemann berichtete auch, dass der 20-Jährige Anfang Januar miterlebte, wie sich ein Freund in der Gemeinschaftsunterkunft in Abensberg das Leben nahm. Der Flüchtling sprang demnach aus Angst vor seiner Abschiebung aus einem Fenster der Unterkunft im zweiten Stock und starb.

Das Bundesinnenministerium wollte den konkreten Fall nicht kommentieren. Ein Sprecher sagte in Berlin, vor der Abschiebung würden jeder Einzelfall und mögliche Abschiebehindernisse geprüft. Er gebe keinen Anlass davon auszugehen, dass diese Prüfverfahren nicht stattgefunden hätten.

Die Entscheidung über eine Abschiebung treffen jeweils die Behörden der Bundesländer. Neben Bayern waren Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Thüringen an der aktuellen Abschiebung beteiligt.