Was ist der Unterschied zwischen einer konfessionsverschiedenen und einer konfessionsverbindenden Ehe? Was versteht man unter einer interkonfessionellen Ehe? Wir erklären die Begriffe.

Als konfessionsverschiedene Ehe bezeichnet man eine Ehe, bei der das Paar unterschiedlichen Konfessionen angehört - also zum Beispiel ein evangelischer Mann eine katholische Frau heiratet.

Trauung konfessionsverschiedener Partner

Bei einer kirchlichen Trauung in einer evangelischen oder katholischen Kirche müssen beide Eheleute einer Kirche angehören. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession entscheidet der Pfarrer oder Priester, ob das Paar getraut werden kann. Möchte ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine Erlaubnis bekommen  - das nennt sich Dispens.

Ökumenische Hochzeit oder Trauung

Wenn das Paar eine "ökumenische Trauung" wünscht, erfolgt die Anmeldung auf dem katholischen und dem evangelischen Pfarramt. Abhängig davon, in welcher Kirche die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. Bei einer ökumenischen Trauung in einer evangelischen Kirche wird also ein katholischer Geistlicher mitwirken, in einer katholischen Kirche begleitet ein evangelischer Pfarrer die Hochzeit.

Netzwerk Ökumene: Organisation konfessionsverbindender Paare

Ehepaare, die verschiedenen Konfessionen angehören, haben sich 1999 zu einer bundesweiten Initiative mit dem Titel "Netzwerk Ökumene" zusammengeschlossen. Diese Organisation will die Interessen dieser Paare vertreten.

Die Patenschaft des Netzwerkes Ökumene haben Bischof Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg), Bischof Walter Klaiber (evangelisch-methodistische Kirche) und der emeritierte Bischof Gerhard Maier (Evangelische Landeskirche in Württemberg) übernommen.