Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat bei ihrer Herbsttagung in Garmisch-Partenkirchen das sogenannte besondere Kirchgeld abgeschafft. Die Mitglieder des Kirchenparlaments billigten in Garmisch-Partenkirchen mit großer Mehrheit das Aus für die umstrittene Form der Kirchensteuer. Damit verzichtet die Landeskirche auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

Das "besondere Kirchgeld" hat nichts mit dem "Orts-Kirchgeld" zu tun, das jedes Kirchenmitglied als Teil der verpflichtenden Kirchensteuer bezahlen muss. Es wird einmal am Jahresende meistens direkt von den jeweiligen Kirchengemeinden selbst erbeten.

"Besonderes Kirchgeld" in der Kritik

Das "besondere Kirchgeld" hatte in den vergangenen Jahren "für besondere Spannungen gesorgt", wie Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner erläutert. Bei vielen Kirchenmitgliedern habe es zu "erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche" geführt. Besonderes Kirchgeld müssen in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt sind, dieser aber kein Mitglied einer Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen.

Der Blickwinkel sei bei der Einführung auf den Mitgliedern gelegen, die viel verdienen und aus Spargründen aus der Kirche austreten, deren Familie jedoch in der Kirche bleibt, "um weiterhin von deren Leistungen zu profitieren", sagte der Oberkirchenrat.

"Besonderes Kirchgeld" vor Internationalem Gerichtshof für Menschenrechte

Doch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich verändert: Heute würden meist Ehen vom besonderen Kirchgeld erfasst, in denen ein Partner noch nie Mitglied einer Kirche war oder in denen ein Partner aus den katholischen Kirche ausgetreten sei. Die Begründung von damals sei heute deshalb kaum noch zu vermitteln, es gebe "grundsätzliche Akzeptanzprobleme", wie Wiedereintrittsstellen, Kirchensteuerämtern und Pfarrämtern fortlaufend berichten.

Zudem habe das besondere Kirchgeld auch die Gerichte beschäftigt, zuletzt sogar den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Obwohl die Gerichte die Auffassung der Kirche bisher bestätigt haben, wurde Hübner zufolge niemals die erwartete Akzeptanz erreicht. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich die Haltung der Gerichte einmal ändere. Andere Handlungsoptionen als die Abschaffung seien unpraktikabel.

Abschaffung des "besonderen Kirchgeldes" rückwirkend beschlossen

Die Abschaffung dieses besonderen Kirchgeldes findet statt, während die Kirchensteuer-Einnahmen sprudeln. Es betrug laut Hübner zwei Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens, in diesem Jahr lag es bei 13,4 Millionen Euro. Die Abschaffung findet rückwirkend zum 1. Januar 2018 statt.

Nicht betroffen ist das Orts-Kirchgeld, das alle Kirchenmitglieder zahlen und das offizieller Teil der Kirchensteuer ist. Für die allgemeine Kirchensteuer liegt der Satz der Kirchensteuer mit acht Prozent in Bayern um ein Prozentpunkt niedriger als in den meisten anderen Bundesländern. Das Orts-Kirchgeld geht in der Regel direkt an die Kirchengemeinden der zahlenden Mitglieder und steht den Gemeinden zur Verfügung.

Dossier

Landessynode: Die Herbsttagung in Garmisch-Partenkirchen

Landessynode Garmisch-Partenkirchen

Die bayerische evangelische Landessynode tagt vom 25. bis 29. November 2018 in Garmisch-Partenkirchen. Unser Dossier mit allen Artikeln, Hintergrundinformationen und Infografiken zur Landessynode, finden Sie hier: sonntagsblatt.de/landessynode!