Die Quote derjenigen, die zu Hause gepflegt werden, ist trotz Arbeitsverdichtung und beruflicher Flexibilität weiterhin hoch: Fast 75 Prozent aller Pflegebedürftigen haben Angehörige, die sich um sie kümmern. Viele werden durch die Pflege allerdings an den Rand ihrer Kräfte gebracht. Sie bräuchten dringend Entlastung - zum Beispiel im Haushalt. Die ist vom Gesetzgeber auch vorgesehen. Doch in Bayern verfallen die sogenannten Entlastungsbeträge in vielen Fällen wegen hoher bürokratischer Hürden.
Seit Januar 2017 gibt es ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro, mit dem etwa "haushaltsnahe Dienstleistungen" bei häuslicher Pflege eingekauft werden können. Bayernweit existierten jedoch lediglich 76 Anbieter solcher Leistungen. "Damit haben wir bei weitem keine Flächendeckung", sagt Julia Bergmeier, Referentin für Sozialpolitik beim VdK Bayern. In der Oberpfalz gibt es derzeit nur drei, in Unterfranken sogar nur zwei Anbieter. In Marktheidenfeld bietet die Ökumenische Sozialstation St. Elisabeth die Dienstleistungen an. Einen weiteren Dienst gibt es im unterfränkischen Bad Neustadt an der Saale mit dem "Ring für Familiendienstleistungen".
Entlastungsbetrag kann oft nicht eingesetzt werden
Der Entlastungsbetrag kann mangels Flächendeckung von vielen Betroffenen gar nicht eingesetzt werden. Das wiederum liegt daran, dass Personen, die haushaltsnahe Dienstleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchten, eine 40-stündige Schulung absolviert haben müssen. Das ist nicht in jedem Bundesland so, erläutert Bergmeier. Denn jedes Land hat eigene Verordnungen, die Anerkennungsvoraussetzungen und Förderrichtlinien von Angeboten zur Unterstützung im Alltag festlegen. Die bayerische Verordnung weise besonders hohe Hürden auf.
"Wir befinden uns erst am Beginn einer Entwicklung und haben noch keine flächendeckende Versorgung erreicht", räumt Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) auf Nachfrage de Evangelischen Pressedienstes (epd) ein. Doch das soll bald anders werden. "Aktuell wird die rechtliche Grundlage zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag novelliert." Wobei es keine grundlegenden Änderungen der bestehenden Regelungen geben wird: "Denn die dienen dem Schutz und Wohle der Menschen, und zwar sowohl derer, die diese Angebote zur Unterstützung in Anspruch nehmen, als auch derer, die diese Unterstützung erbringen."
Es seien allerdings "erhebliche Erleichterungen" vorgesehen. Zum Beispiel was die Vorgaben betrifft, welche Qualifikation Fachkräfte benötigen, die das Angebot "Haushaltsnahe Dienstleistungen" leiten. Auch soll die Schulung der Helfer vereinfacht werden. "Bisher gab es unterschiedliche Lehrpläne für Betreuungs- und Entlastungsangebote", so Huml. Zukünftig soll es nur noch einen einheitlichen Lehrplan geben, nach dem alle Interessenten geschult werden, so dass ein flexibler Einsatz der geschulten Helfer möglich ist. Die Änderungen sollen "zeitnah" in Kraft treten.
VdK kritisiert Vorgehen
Nach Ansicht des VdK jedenfalls braucht es keine 40-stündige Schulung, um einkaufen zu gehen, Fenster zu putzen und Blumen zu gießen. Nicht einverstanden ist der Sozialverband auch damit, dass Einzelpersonen in Bayern keine haushaltsnahe Dienstleistungen für den Entlastungsbetrag erbringen dürfen. Nur Träger eines Helferkreises oder andere Organisationen werden anerkannt. Alle Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen außerdem zwingend von einer Fachkraft angeleitet werde. "Es ist aus diesem Grund nicht möglich, die Nachbarin über den Entlastungsbetrag zu entlohnen", erläutert die VdK-Referentin.
"Das von der Koalition verabschiedete Entlastungsbudget fällt damit teilweise unter den Tisch", bestätigt Kornelia Schmid, Vorsitzende des in Amberg angesiedelten Vereins "Pflegende Angehörige". Auch diese Organisation fordert, dass es erlaubt werden soll, auch eine Nachbarin von den monatlich 125 Euro zu finanzieren. Überhaupt sollte es Pflegenden und Pflegebedürftigen selbst überlassen werden, was sie mit dem Entlastungsbetrag anfangen: "Viele bräuchten zum Beispiel jemanden, der bei der Bürokratie hilft."
Psychosoziale Hilfe sinnvoll
Wichtig wäre nach Ansicht der langjährig Pflegenden außerdem psychosoziale Unterstützung. Schmid zufolge entsteht oft Streit, wenn plötzlich jemand in der Familie pflegebedürftig wird: "Die Gutmütigste kümmert sich dann um die Pflege, die anderen reden klug." Dürfte man mit dem Entlastungsbetrag "Pflegefamilien-Mediaton" finanzieren, würde viel böses Blut vermieden.
Oft ist der Entlastungsbetrag die einzige Hilfe bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen, erklärt Pflegeberater Markus Oppel aus Buchbrunn bei Kitzingen. Der 35-Jährige pflegte in der Vergangenheit drei Großelternteile, seit 15 Jahren kümmert er sich um seinen pflegebedürftigen Vater. Außerdem hat Oppel zwei Kinder mit einem Pflegegrad. Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen sind rar gesät, kritisiert er: "Auf dem Land sind sie oft gar nicht vorhanden." Ihm selbst seien deshalb bisher fast 2.500 Euro an Entlastungsbetrag verfallen: "Mir würde es sehr helfen, wenn in Bayern die Anerkennung als Einzelperson möglich wäre."