Die Sargpflicht auf bayerischen Friedhöfen könnte in absehbarer Zeit fallen. "Wir werden eine Lösung finden für die sarglose Bestattung und sie dann dem Landtag vorstellen", kündigte der CSU-Abgeordnete Max Gibis im Landtagsplenum an. Dort debattierten die Abgeordneten in zweiter Lesung über Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Bestattungsgesetzes. Zwar wurden die Entwürfe erneut von der Regierungsmehrheit aus CSU und Freien Wählern abgelehnt. Doch an der Abschaffung der Sargpflicht wird dennoch bereits gearbeitet.

Gibis zufolge laufen Gespräche mit den betreffenden Ministerien, in welcher Form eine sarglose Bestattung ermöglicht werden kann. "Wir müssen auch dem Integrationsgedanken Rechnung tragen", sagte der Freie-Wähler-Abgeordnete Joachim Hanisch. Um Muslimen eine Bestattung im Leinentuch nach islamischem Ritual zu ermöglichen, wollen SPD und Grüne das Bestattungsgesetz ändern. Der Grünen-Entwurf geht dabei deutlich über den der SPD hinaus, da er unter anderem auch fordert, dass Friedhofsträger geeignete Räume für die muslimische Leichenwaschung vorhalten und die ewige Grabesruhe zulassen müssen. CSU und Freie Wähler kritisierten, dass die Kommunen nicht derart in die Pflicht genommen werden dürften.

Bayern eins von zwei Bundesländern mit Sargpflicht

Der SPD-Abgeordnete Arif Tasdelen berichtete, dass sich aufgrund der Sargpflicht viele Muslime mit Migrationshintergrund in ihre Heimatländer überführen und dort bestatten ließen. Bayern sei eines von nur zwei Bundesländern, in denen noch eine Sargpflicht bestehe. Diese aufzuheben sei die "mindeste Anerkennung für die Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben", sagte Tasdelen, der sich seit 2014 dafür einsetzt.

Die Grünen-Abgeordnete Gabriele Triebel forderte, das Bestattungsgesetz "auf die Höhe der Zeit zu bringen". Friedhöfe und Bestattungskultur seien längst vielfältiger geworden, was sich auch am Boom der Feuerbestattungen ablesen lasse. Zudem müsse erhoben werden, wo in Bayern bereits eine unbefristete Ruhezeit möglich ist, nach der auch die jüdischen Bestattungsriten verlangten.

Kirchen für Liberalisierung des Bestattungsgesetzes

Gibis betonte, dass Kommunen - die zumeist die Friedhofsträger sind - nicht verpflichtet werden könnten, ewige Grabesruhe zu ermöglichen, weil sie kostendeckend arbeiten müssten. Hanisch sagte, diese Frage müsse der kommunalen Hand überlassen bleiben und dürfe nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Auch dass eine Gemeinde, wie von den Grünen gefordert, gesetzlich zur Bereitstellung von Räumen etwa für die Leichenwaschung verpflichtet werden müsse, sei "nicht erforderlich".

Der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann wies darauf hin, dass sich auch beide Kirchen für eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes ausgesprochen hätten. "Der Weg sollte also nicht mehr so weit sein", sagte er. Die Gesetzentwürfe waren im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport beraten worden. Bei der Abstimmung votierten SPD und Grüne jeweils für beide Entwürfe, die FDP stimmte dem SPD-Entwurf zu, CSU und Freie Wähler lehnten beide Entwürfe ab.