In Bayern gelten seit Anfang Dezember verschärfte Corona-Regelungen. Auch wenn die vierte Welle langsam abflacht, ist weiter Vorsicht geboten. Deshalb gilt vielerorts 2G (Geimpft oder Genesen), 2G plus (Geimpft oder Genesen mit Test) oder 3G plus (Geimpft, Genesen, PCR-Getestet).

Was aber bedeutet das für die Gottesdienste in Bayern? Zunächst mal überlässt es der Staat in einem gewissen Rahmen weiter den Kirchen, hier für eigene Regelungen zu sorgen. Die bayerische Landeskirche gibt Empfehlungen heraus, die Umsetzung bleibt aber den jeweiligen Gemeinden vorbehalten.

Welche Corona-Regeln für Gottesdienste in Bayern gelten

Bei Gottesdiensten bleibt es weiterhin bei der bisherigen Empfehlung der Landeskirche. Das heißt, es gilt weder 2G noch 3Gplus noch 3G verbindlich. Die Regelungen der einzelnen Gemeinden fallen unterschiedlich aus. Einige planen die Weihnachtsgottesdienste mit 2G, andere mit 3G, wieder andere mit nichts davon. Details finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Gemeinden.

Für die Durchführung von Gottesdiensten empfiehlt die bayerische Landeskirche nach wie vor zwei Möglichkeiten:

  • Mit Abstand (1,5m), ohne Maske am Platz: Durch die Anzahl der gekennzeichneten Plätze ergibt sich eine Höchstzahl der Teilnehmenden (einschließlich geimpfter und genesener Personen). Beim Hinein- und Hinausgehen muss die Maske getragen werden, am Sitzplatz und auch beim Singen aber nicht.
     
  • 3G-Regel mit Maske: Eine Personenobergrenze entfällt, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen. Während des Gottesdienstes wird eine FFP2-Maske getragen, wenn der Mindestabstand am Platz nicht eingehalten werden kann. Kinder und Jugendliche bis 16 können auch eine medizinische Maske tragen.

Singen im Gottesdienst

Grundsätzlich ist Singen erlaubt, es wird allerdings geraten, auch dann Masken dabei zu tragen, falls diese im Gottesdienst am Sitzplatz abgenommen werden dürfen (also immer dann, wenn 1,5m-Abstände eingehalten werden können).

Soweit der aktuelle Stand. Dieser stammt vom 13. Dezember. Mit einer weiteren Anpassung ist nicht zu rechnen, weswegen Sie wohl nicht umhinkommen, vor Besuch eines Weihnachtsgottesdienstes die genauen Regeln bei der jeweiligen Gemeinde selbst in Erfahrung zu bringen. 

 

Eine Übersicht über alle evangelischen Gottesdienste in Bayern finden Sie hier