Das bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zugelassen. Die rund 95.000 Unterstützerunterschriften waren dem Ministerium am 5. Oktober übergeben worden, seither wurde der Antrag geprüft, so das Ministerium. Das Volksbegehren werde am 16. November im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht, die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am 31. Januar beginnen und am 13. Februar enden. Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird - das sind in Bayern etwa 950.000 Menschen.

Mit "Rettet die Bienen" Insektensterben aufhalten

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen die Pflanzen- und Tierwelt im Freistaat stärken, um das Insektensterben aufzuhalten. Hierfür soll das bayerische Naturschutzgesetz verbessert werden. Dazu gehöre unter anderem ein deutlicher Ausbau der biologischen Landwirtschaft, sowie eine Vernetzung der Biotope und ein stark reduzierter Pestizid-Einsatz. Initiiert wurde das Volksbegehren von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und einem Bündnis von Organisationen und Privatpersonen. Durch Umweltbelastungen und Pflanzenschutzmittel ist der ödp zufolge mehr als die Hälfte der Bienenarten im Freistaat bedroht.

Die ödp hat schon mehrere erfolgreiche Volksbegehren und -entscheide gestartet - unter anderem hat sie auf diesem Weg eines der bundesweit striktesten Rauchverbote in der Gastronomie oder die Abschaffung des Senats als zweiter Länderkammer erreicht. Die stellvertretende ödp-Landesvorsitzende Agnes Becker kündigte an, dass man "mit aller Kraft das schon bestehende Volksbegehren-Bündnis ausbauen" sowie das ganze "direktdemokratische Know-how" der ödp mit einbringen wolle. Sie rief Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) dazu auf, sich "unmissverständlich auf die Seite des Artenschutzes zu stellen".

Sollten genügend Menschen unterschreiben, muss das Volksbegehren dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden. Lehnt der Landtag daraufhin den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, muss anschließend ein Volksentscheid darüber stattfinden.