Der ernst zu nehmende Schwund von Flora und Fauna ist ein Thema, das viele Menschen aufwühlt. Dabei geht es sowohl um das Aussterben einzelner Arten als auch um die Verluste innerhalb der Wildtierbestände. Für beides gelten die Bienen als exemplarisch: In Bayern sind rund 500 Wildbienen-Arten heimisch, 40 gelten als ausgestorben oder verschollen. Von den übrigen 460 Arten sind die Hälfte vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Das Bienensterben werde man nur aufhalten können, wenn es deutlich mehr blühende Landschaften in Bayern gibt, darüber sind sich Experten einig.

Die Biene steht für eine lange Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten und ist "eine Art Sympathieträger für uns", sagt Agnes Becker, die ÖDP-Landesbeauftragte für das Volksbegehren, die im Hauptberuf Tierärztin ist.

Das Symbol tut seine Wirkung: Inzwischen unterstützt ein breites Bündnis aus rund 100 Organisationen das Volksbegehren, darunter der Landesbund für Vogelschutz, die Grünen, der Bund Naturschutz (BN), der Imker- und der Alpenverein oder die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft.

Landeskirche unterstützt Volksbegehren

Auch die evangelische Landeskirche unterstützt das Volksbegehren, zumindest indirekt. Nachdem sich dessen Anliegen weitgehend mit den Schwerpunkten deckt, welche die kirchliche Umwelt- und Klimaarbeit in ihrem aktuellen Zwei-Jahres-Thema "Gottes Vielfalt" setzt, hat der Umweltbeauftragte Wolfgang Schürger den Gemeinden und Einrichtungen empfohlen, die Zusammenarbeit mit den Trägerorganisationen des Volksbegehrens vor Ort zu suchen.

Freilich geht es beim Volksbegehren nicht nur um Bienen. Die Organisationen sehen im Insektenschutz eine der größten aktuellen Herausforderungen. Hier existiere "dringender Handlungsbedarf", sagt BN-Landesvorsitzender Richard Mergner. Er hoffe auf einen möglichst großen Erfolg beim Volksbegehren, bei dem sich zwischen 31. Januar und 13. Februar knapp eine Millionen Bayern eintragen müssten. Der Bestand der Insekten sei seit 1989 um rund 75 Prozent gesunken. Das gefährde die Artenvielfalt und auch die Ernährungssicherheit, sagt Mergner.

Insektenschwund beeinflusst auch Vogelbestand

Die Initiative beruft sich auf Experten-Gutachten wie die Studie des Entomologischen Vereins Krefeld von 2017. Danach seien in Deutschland immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder verschwunden. In Bayern seien die Verluste nicht geringer: 54 Prozent aller Bienen seien bedroht oder ausgestorben, 73 Prozent aller Tagfalter verschwunden. Infolge des Insektenschwunds lebten in Bayern auch nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren.

Diese "dramatische Entwicklung" will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen. Ziel sei es, in Bayern das wirksamste Naturschutzgesetz Deutschlands zu erreichen: Ein Biotopverbund soll die "Verinselung" von einzelnen geschützten Gebieten beenden. Das Ausbringen von Pestiziden soll eingedämmt werden, um nicht nur den Bienen, Schmetterlingen und Vögeln, sondern dem gesamten Artenreichtum bessere Überlebenschancen zu verschaffen. An den Gewässern sollen Uferrandstreifen verpflichtend geschützt werden, und in der landwirtschaftlichen Ausbildung sollen die Gründe des Artenschwunds zum Lehrinhalt gemacht werden.

Kritik vom Bayerischen Bauernverband

Ein Weiteres soll gesetzlich verankert werden: 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sollen bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden, für staatliche Flächen gilt dies sogar zu 100 Prozent bis 2020. "Bislang hat die Staatsregierung bei so etwas auf Freiwilligkeit gesetzt, dem wollen wir ein Ende machen", sagt Agnes Becker.

Doch genau das ist auch der Punkt, der dem Bayerischen Bauernverband (BBV) sauer aufstößt. Er vermutet, dass sich das Volksbegehren "gezielt gegen die Landwirtschaft" richten solle. Bauern würden als Schuldige dargestellt, sagt der Oberpfälzer BBV-Präsident Josef Wutz. Dabei mache die Landwirtschaft bereits viel für den Artenschutz, viele Hektar Blüh- und Grünland seien angelegt, Wiesen spät gemäht worden, um die darin lebenden Tiere zu schonen.

Landtag stimmt über Gesetzentwurf ab

Wie immer das Volksbegehren ausgeht: Das vorletzte Wort hat der Landtag. Kommen die Unterschriften von rund 950 000 Wahlberechtigten zustande, muss das Parlament innerhalb von drei Monaten über den Gesetzentwurf abstimmen. Wenn der Entwurf keine Mehrheit erreicht, kommt es spätestens wieder nach drei Monaten zum Volksentscheid – dann stimmen die Bürger über das Gesetz ab. Der Landtag kann dabei einen eigenen Gesetzentwurf als Alternative zur Abstimmung stellen.