Worin besteht Ihre Beratung?

Popp: Die erste Frage, die man klären muss, lautet: stiften oder spenden? Wer möchte, dass sein Geld sofort eine Wirkung entfaltet, für den ist eine Spende das Richtige. Sie muss zeitnah und zweckgebunden verwendet werden, z.B. für eine Kirchenrenovierung. Wer aber möchte, dass sein Geld langfristig und dauerhaft hilft, für den kommt eine Stiftung in Frage. Dabei ist es wichtig, den Stiftungszweck so zu fassen, dass er auf Dauer Bestand hat und nicht irgendwann ersatzlos wegfällt – denn das wäre ein Auflösungsgrund. Und das Stiftungsvermögen muss so groß sein, dass die voraussichtlichen Erträge auch den Zweck erfüllen können. Deshalb hat der Gesetzgeber 100.000 Euro Grundstockvermögen als Minimum für eine rechtsfähige Stiftung festgelegt.

Wenn jemand mit seinem Vermögen eine Stiftung gründet, muss er dafür keine Steuern bezahlen – die Allgemeinheit geht leer aus.

Popp: Nicht ganz, denn Stiftungen dienen einem gemeinnützigen Zweck, keinem privaten. Der Bund gewährt diese Steuervorteile, weil er froh darum ist, dass Stiftungen viele Aufgaben abdecken, die der Staat oder die Kirche gar nicht leisten können. Außerdem ist das Stiftungsvermögen dauerhaft gebunden. Die Erträge daraus kommen Jahr für Jahr dem Stiftungszweck zugute. Das ist für den Staat mehr wert, als eine einmalige Steuereinnahme.

Ein Drittel der Erträge können wieder an den Stifter oder dessen Angehörige zurückfließen…

Popp: Ja, aber eine Jacht kann sich niemand davon kaufen. Die Abgabenordnung sieht vor, dass ein Drittel der Erträge für den Lebensunterhalt oder das Andenken des Stifters verwendet werden kann – also zum Beispiel für die Grabpflege. Nur der Stifter selbst oder dessen engste Angehörige können dieses Geld bekommen. In der Praxis kommt das aber kaum vor: Von unseren derzeit 255 Stiftungen gibt es nur 2 mit einer solchen Regelung. Die Abgabenordnung erlaubt übrigens auch, dass ein Drittel der Erträge ins Grundvermögen der Stiftung zurückfließen – als Werterhalt und Inflationsausgleich. Diese Regelung ist sehr sinnvoll und wird von fast allen unseren Stiftungen genutzt.

Stiftungen

Erfahren Sie mehr über Stiftungen in unserem Special!

Wie gründe ich eine Stiftung? Wie viele Stiftungen gibt es in Bayern? Und was machen kirchliche Stiftungen? Unser Special zum europaweiten »Tag der Stiftungen« am 1. Oktober klärt auf. Lesen Sie hier weiter!

Nun dümpeln die Zinsen ja seit geraumer Zeit in einem Rekordtief. Was bedeutet das für Projekte, die auf Stiftungserträge angewiesen sind?

Popp: In fast allen Satzungen steht, dass es keinen Rechtsanspruch auf Stiftungserlöse gibt. Das kann Probleme geben, wenn der Stiftungszweck den Erhalt eines kirchlichen Gebäudes oder die Finanzierung einer Personalstelle vorschreibt. Das muss man bei der Gründung bedenken. Natürlich ist ein dauerhafter Niedrigzins nicht so schön für Stiftungen. Aber die Zeiten werden sich auch irgendwann wieder wenden. Kirche hat eine jahrhundertelange Stiftungstradition, und der Stiftungsgedanke ist auf Ewigkeit angelegt – wobei man natürlich nicht weiß, wie lange die Ewigkeit dauert.

Wie wird das Geld der Stiftungen angelegt?

Popp: Rechtsfähige Stiftungen haben in der Regel einen Vorstand, der für die Geldanlage zuständig ist. Wir prüfen nur, ob die Anlagerichtlinien der Landeskirche eingehalten werden. Dazu gehört: Risikostreuung beachten, Klumpenbildung vermeiden und ähnliches. Weil das sehr aufwändig ist und Expertenwissen verlangt, legen immer mehr Stiftungen ihr Geld bei der Landeskirche an. Deren Finanzabteilung hat schon vor drei Jahren vorgesorgt: Mit einem Anlagepool, der aktuell bei einer Laufzeit von 2 Jahren 1,4 Prozent Zinsen abwirft, bei 5 Jahren 2,1 Prozent. Das ist nicht viel, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt viel mehr, als man bei Banken bekommt.

Würden Sie trotz der aktuellen Lage am Finanzmarkt zum Stiften raten?

Popp: Auf jeden Fall. Wenn man das Geld selbst behält, bekommt man ja noch weniger. Natürlich ist es gerade schwieriger, mit seinem Geld dauerhaft etwas Gutes zu tun. Aber alle unsere Stiftungen sind noch handlungsfähig. Und je nach Stiftungszweck kann auch eine 100.000-Euro-Stiftung sinnvoll sein.

Was ist die Hauptaufgabe in Ihren Beratungsgesprächen?

Popp: Oft sind das ganz emotionale Gespräche. Einmal saß ein Mann vor mir, der nach dem plötzlichen Tod seiner Frau eine Stiftung zur Förderung von benachteiligten Kindern errichtet hat.Die Stiftung trägt nun zum Andenken an die Frau ihren Namen und der Stifter ist aktiv im Stiftungsvorstand tätig. Oder die zwei jungen Leute, die bei einem Autounfall ums Leben kamen, und deren Eltern gemeinsam eine Stiftung gegründet haben. Oder das Ehepaar, das sagt: Wir haben uns einen gewissen Wohlstand erarbeitet; das wollen wir nicht einfach weggeben, sondern lange erhalten. Jede Stiftung ist anders, jede hat ihre eigene Geschichte. Als Berater ist mir das Wichtigste, dass wirklich der Stifterwillen verwirklicht wird.

Evangelische Stiftungen in Bayern

255 evangelische Stiftungen gibt es in Bayern. Zusammen verfügen sie über ein Grundstockvermögen von rund 52 Millionen Euro, hinzukommen Grundstücks- und Immobilienwerte von rund 100 Millionen Euro. Die älteste Stiftung ist die Landesherrliche Hospitalstiftung in Ansbach von 1562, die heute ein modernes Seniorenzentrum betreibt und damit zu den zehn »operativen Stiftungen« im Bereich der Landeskirche gehört. Alle anderen sind »Förderstiftungen«, die mit ihren Zinserträgen bestimmte Aufgabenfelder von Kirche unterstützen.

Die Stiftungszwecke reichen von Altenhilfe (23) und Bildung (16) bis zu Jugendhilfe (21) und Wohlfahrt (53). Am häufigsten jedoch lautet der Stiftungszweck ganz allgemein »Religion« (87). Dahinter verbergen sich Kirchengemeinden mit eigenen Stiftungen, die das Gemeindeleben fördern sollen. Sie fangen oft mit dem gesetzlich geforderten Minimal-Grundstock von 100.000 Euro an und hoffen auf langfristiges Wachstum durch Zustiftungen, Spenden oder Erbschaften.

Allein in den letzten drei Jahren verzeichnet das Fundraisingzentrum der Landeskirche in Ansbach 15 Erbschaften zugunsten von evangelischen Stiftungen mit einem Gesamtvolumen von 5,6 Millionen Euro. Die größte evangelische Stiftung in Bayern hat übrigens ein Vermögen von 8 Millionen Euro.