Bei den Nürnberger Prozessen (1945-1949) standen erstmals in der Weltgeschichte führende Repräsentanten eines Staats für ihre Verbrechen vor einem internationalen Gericht.

Die Nürnberger Prozesse

Bereits am 18. November 1945 hatte der Internationale Militärgerichtshof in Berlin das Strafverfahren gegen ranghohe Vertreter des nationalsozialistischen Terrorregimes eröffnet. Zwei Tage später begann in Nürnberg der Hauptkriegsverbrecherprozess.

Die alliierten Richter sprachen nach knapp einem Jahr, am 30. September und 1. Oktober 1946, zwölf Todesurteile, sieben Haftstrafen - davon mehrere lebenslange - und erließen drei Freisprüche.

Außenminister Joachim von Ribbentrop, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und der Franken-Gauleiter und Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer", Julius Streicher, gehörten zu denen, die die Todesstrafe erhielten. Hermann Göring, der zweite Mann im NS-Staat, kam seiner Hinrichtung durch Suizid zuvor.

Die Nachfolgeprozesse

Bis April 1949 trat im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizgebäudes dann ein US-amerikanischer Militärgerichtshof zusammen, um in zwölf Nachfolgeprozessen über weitere NS-Verbrechen zu urteilen.

Auf der Anklagebank saßen in diesen Folgeprozessen SS- und Lagerärzte, Juristen, Militärs, Diplomaten, SS-Angehörige, Bankiers und Regierungsbeamte. Auch Industrielle mussten sich für ihre Verstrickung mit dem NS-Regime vor Gericht verantworten, im IG-Farben-Prozess und im Krupp-Prozess.

In den Anklagepunkten folgten die Nachfolgeprozesse weitgehend dem Hauptkriegsverbrecherprozess: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Den Richtern ging es vor allem darum, den Angeklagten eine aktive Beteiligung nachzuweisen, zu belegen, dass sie persönlich Verantwortung trugen oder trotz des Wissens um die Verbrechen untätig geblieben waren.

Die Urteile 

In den Nachfolgeprozessen verhängte der US-amerikanische Militärgerichtshof 25 Todesurteile, von denen 13 vollstreckt wurden. Die übrigen Todesurteile wurden in Freiheitsstrafen umgewandelt.

117 Menschen wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, darunter 20 zu lebenslangen. In den 50er Jahren begnadigte der US-Hochkommissar John McCloy einen Großteil der zu Haftstrafen Verurteilten.