Ebenerdige Zugänge, Rampen und Aufzüge sowie ausreichend große Warteräume, damit auch Rollstuhlfahrer samt Begleitperson die Abstandregeln einhalten können, seien explizit in die Anforderungen an ein Impfzentrum aufgenommen worden, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Sie gehe davon aus, dass dies in den 100 Einrichtungen auch umgesetzt wurde. Ein Sprecher des Sozialministeriums teilte mit, ihm seien diesbezüglich bisher keine Beschwerden bekannt.

Verschiedenste Standards wurden berücksichtigt

Für eine barrierefreie und seniorengerechte Covid-19-Impfung haben Sozial- und Behindertenverbände verschiedene Standards gefordert, die auch die Bedürfnisse von blinden, sehbehinderten, gehörlosen, hörbehinderten, mobilitätseingeschränkten und kognitiv beeinträchtigten Menschen berücksichtigen. Dazu gehören der barrierefreie Zugang zu den Impfzentren, leicht verständliche und zugängliche Informationen zur Impfung, speziell geschultes Personal, Ruhe- und Rückzugsräume in den Impfzentren sowie eine barrierefreie Terminvergabe auf mindestens zwei möglichen Kommunikationswegen.

Bayern sieht sich da gut aufgestellt. Neben den baulichen Rahmenbedingungen seien die Informationen zum Ablauf der Impfungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums "barrierearm" und könnten von einer Vorlesesoftware gelesen werden, sagte die Ministeriums-Sprecherin. Dort seien auch die für die Impfung benötigten Papiere eingestellt. "Entsprechende Dokumente in Braille-Schrift sind in den Impfzentren leider nicht vorhanden", räumte sie ein.

Auch die Diakonie Bayern hat an der Barrierefreiheit der Impfzentren selbst wenig auszusetzen. "Nicht die Schwelle ist das Problem, sondern die Treppenstufen dorthin", erklärte Diakonie-Sprecher Daniel Wagner. Seiner Ansicht nach liegt die eigentliche Baustelle aktuell woanders: So sei die Terminvereinbarung gerade für ältere Menschen sehr schwierig. Telefonisch sei kaum ein 0Durchkommen und die Online-Anmeldung seiner Erfahrung nach für viele jenseits der 70 nicht ohne weiteres alleine hinzubekommen. "Da ist die eigentliche Barriere", findet Wagner.

Probleme bei der Vergabe von Terminen

Offiziell gibt es aktuell drei Wege zur Vereinbarung eines Impftermins: Anwärter wenden sich telefonisch direkt an die für sie zuständige Terminvergabestelle des jeweiligen Impfzentrums. Alternativ können sie die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 kontaktieren, die sie an das zuständige Impfzentrum verbinden soll. Oder sie nutzen die Online-Anmeldung unter www.impfzentren.bayern. Dafür muss ein persönlicher Account mit E-Mail-Adresse und Passwort erstellt werden. Einige Fragen dienen dazu festzustellen, ob man einer Risikogruppe angehört.

Doch was in der Theorie gut klingt, scheint in der Praxis nicht zu funktionieren, bestätigen die Landtags-Grünen. In einem offenen Brief forderten sie unlängst, die Probleme bei der Impfterminvergabe schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen. "Täglich erreichen mich Anrufe und Mails von Betroffenen, die sich nicht zu einem Impftermin anmelden konnten", schildert der seniorenpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Andreas Krahl. Laut Krahl reichten die Probleme dabei von nichtvorhandenen E-Mail-Adressen von über Achtzigjährigen über Sprachbarrieren bis hin zu ständig belegten Telefonleitungen.

Ideen zur Verbesserung

Krahl plädiert daher für verschiedene Verbesserungen: So sollten sich ältere Menschen auch über eine Vertrauensperson anmelden können, mit Identifikation via Personalausweis. Außerdem müssten die Telefonkapazitäten massiv ausgeweitet werden. Schließlich brauche es die Mehrsprachigkeit des Portals und die Möglichkeit zur Impfanmeldung über ein Gebärdensprachtelefon.

Außerdem mangelt es nach Ansicht des bayerischen Behindertenbeauftragten Holger Kiesel häufig an konkreten Informationen zu mobilen Impfteams. Auch im Bereich der Online-Informationen fehle es oft an Barrierefreiheit durch leicht verständliche Sprache und Gebärdensprache. Senioren und behinderte Menschen als besonders zu schützende Gruppen müssten noch besser "umfassend und in angemessener Form" informiert werden.