Gestaffelt sind die Maßnahmen nach Höhe des Sieben-Tages-Inzidenzwerts (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche) in der jeweiligen Kommune, wozu die "Corona-Ampel" eingeführt wurde.

Die Corona-Ampel

Diese zeigt an, welche Stufe erreicht ist: Grün bis zu einer Inzidenz von 35, Gelb ab einem Wert über 35 und Rot ab einem Wert über 50. Die Ampel soll zunächst für vier Wochen gelten.

GRÜN - in Gebieten bis zu einer Inzidenz von 35:

* Maskenpflicht gilt bei besonderer Anordnung - etwa im ÖPNV, in Schulen, Krankenhäusern und Gastronomie - und dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

* Veranstaltungen sind auf 100 Personen (drinnen) beziehungsweise 200 Personen (draußen) begrenzt. Spezialregelungen gibt es für Gottesdienste, Kultur, Versammlungen und Sport.

* Kontaktbeschränkung: Es dürfen maximal zehn Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen Raum zusammenkommen.

GELB - in Gebieten ab einer Inzidenz von über 35:

* Maskenpflicht gilt überall dort, "wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen": auf stark frequentierten Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen, etwa auch am Arbeitsplatz, wo kein Mindestabstand möglich ist.

Der Mund-Nasen-Schutz muss getragen werden in allen Schulen (außer Grundschulen) auch im Unterricht sowie in Bildungsstätten, etwa Hochschulen, auch in der Vorlesung.

Zudem gilt die Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen, Tagungen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.

* In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr. Ab dieser Uhrzeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft und auf öffentlichen Plätzen keiner mehr getrunken werden.

* Bei privaten Feiern dürfen maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.

ROT - in Gebieten ab einer Inzidenz von über 50:

* Maskenpflicht gilt auch für Grundschüler im Unterricht, auch in der Nachmittagsbetreuung.

* In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr. Ab dieser Uhrzeit darf auch an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft und auf öffentlichen Plätzen keiner mehr getrunken werden.

* Bei privaten Feiern dürfen maximal fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.

Apell: Einhaltung der allgemeinen Schutzrelgen

Die Maßnahmen müssen durch die kommunalen Gesundheitsämter jeweils durch Allgemeinverfügung angeordnet werden.

Darüber hinaus appellierte der Ministerrat an alle Bürger, die allgemeinen Schutzregeln zu befolgen: den Mindestabstand von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Hinzu kommt das Lüften beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Der Ministerrat empfiehlt, eine Maske überall zu tragen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Ergebnisse der Minsterpräsidentenkonfernz

Mit diesen Maßnahmen geht Bayern teilweise über die am Mittwoch bei der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder getroffenen Beschlüsse hinaus.

Von diesen zeigte sich Söder enttäuscht, aber gefasst: "Wir hätten uns mehr gewünscht." Die Konferenz sei "noch nicht der große Ruck" gewesen, "aber ein wichtiger Schritt nach vorne".

Söder warnte, die Corona-Lage werde jeden Tag ernster, mahnte aber zu Besonnenheit: "Corona ist kein Krieg. Corona ist eine Geduldssache."