Datenträger und digitaler Nachlassverwalter

Wenn im Testament nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Damit dürfen sie die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen - mit allen Vorteilen und allen Nachteilen. Legen Sie frühzeitig einen digitalen Nachlassverwalter fest oder bestimmen Sie in einem Testament, ob und wie die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in Ihre digitale Privatsphäre haben und welche Daten vernichtet werden sollen. Dabei kann es nicht schaden, sich genaue Gedanken zu machen. Um rechtssicher zu sein, sollte eine Vollmacht handschriftlich sowie mit Datum, Unterschrift und der Formulierung der Gültigkeit "über den Tod hinaus" versehen sein.

 

Digitaler Nachlass: E-Mail-Konto und Cloud

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben sie in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. Auch hier ist es hilfreich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, wer zu welchen Bedingungen Zugang haben soll.

 

Soziale Medien, Online-Anmeldungen

Facebook ist mit dem "Gedenkzustand" für Konten von Verstorbenen und der Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, Vorreiter bei den sozialen Medien. Google bietet einen Kontoinaktivität-Manager" an, mit dem man bestimmte Kontodaten teilen oder andere Nutzer benachrichtigen kann, wenn das eigene Konto eine bestimmte Zeit lang nicht verwendet wurde. Twitter bietet die Löschung oder Archivierung von Konten über das "Datenschutzformular" an. Andere Anbieter haben noch keinerlei Vorkehrungen in Sachen digitaler Nachlassverwaltung getroffen. Allein der Versuch der Kontolöschung kann für Hinterbliebene hier zur Odyssee werden.

Hilfreich kann es hier sein, alle Anmeldungen bei sozialen Medien oder anderen Online-Diensten samt Passwort in einer Liste oder in einem "Notfallordner" zu führen. Aktualisieren Sie die Liste regelmäßig und speichern Sie sie zur Sicherheit auf wenigstens zwei unterschiedlichen Rechnern oder Datenträgern. Die Liste sollte sicher verwahrt werden – in einem Safe oder beim Notar. Denken Sie dabei auch an Telefon- oder Online-Banking-PINs. Auch zu Versicherungen und Geldanlagen enthält der digitale Nachlass oft wichtige Daten.

Am wichtigsten für Hinterbliebene ist der Zugriff auf E-Mail-Konten, weil E-Mail-Adressen in der Regel auch in allen anderen Konten angegeben sind.

 

Links und Tipps

Viele Tipps und Informationen finden Sie auf dem unabhängigen Infoportal digital-danach.de. Die Macher stehen auch hinter der Fachmesse digina.

www.machts-gut.de ist eine gut gemachte Infoseite des Verbraucherschutzes Rheinland-Pfalz - mit Checklisten und einer Übersicht der Internetanbieter mit Todesfällen.

Digitaler Nachlass - Passwörter
Wer hat im Fall des Falles den Schlüssel zu unseren Daten?