Corona-Regeln für Silvester und Neujahr

Ab Dienstag (28. Dezember 2021) gelten auch für Geimpfte und Genesene im Freistaat Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie Sie dürfen sich nur noch mit maximal zehn Personen treffen, darauf hat eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums hingewiesen. Diese Regeln gelten auch für Silvester.

  • Wenn ein Ungeimpfter bei einer Gruppe dabei sei, würde die Regel für Ungeimpfte gelten, die besagt, dass sich ein Hausstand noch mit zwei weiteren Personen treffen dürfe.
  • Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen, so das Ministerium.
  • Private Silvesterfeiern, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, seien also grundsätzlich nur mit Mitbewohnern und zwei weiteren Personen zugelassen, egal, ob die geimpft oder ungeimpft seien.
  • Tanzveranstaltungen sind untersagt.
  • Überregionale Sport- und Kulturveranstaltungen müssen ohne Publikum stattfinden.
  • In der Gastronomie ist die bisherige Sperrstunde von 22 Uhr für Silvester aufgehoben.
  • Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist verboten. Dies sei vom Bund und den Ländern entschieden worden, weil die Lage in den Kliniken ist noch immer höchst angespannt sei und es beim Abschießen von Feuerwerk und Böllern an jedem Jahreswechsel zu zahlreichen Verletzungen komme, so das Ministerium.

Die Mehrheit der Bundesländer verzichtet bislang auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts unter den 16 Bundesländern. Ausnahmen sind Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Die üblichen Hygieneregeln mit Abstand, Händewaschen, Maske und Lüften bleiben bestehen, Gemeinden können optional selbst strengere Regeln einführen.