Die bayerische Staatsregierung kippt für Eltern kleiner Kind ihr Füllhorn aus: Sie will zum Jahreswechsel einen Krippenzuschuss einführen, der Eltern - analog zum Kindergartenzuschuss - mit 100 Euro pro Monat bei den Kita-Beiträgen unterstützen soll. Zudem stockt die Staatsregierung ihr Sonderinvestitionsprogramm für den Kita-Ausbau im Freistaat mit zusätzlich rund 127 Millionen Euro auf. Damit sollen zusätzliche Kita-Plätze entstehen. Kritik, teilweise aber auch Lob, an den Plänen kam von den beiden Landtags-Oppositionsparteien SPD und FDP.

Analog zum bereits seit April dieses Jahres geltenden "Kindergarten-Zuschuss" sollen Eltern von Kleinkindern ab deren erstem Geburtstag bis zum 31. August des Jahres, in dem sie drei Jahre werden, mit 100 Euro monatlich bei den Krippen-Beiträgen unterstützt werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte. Ein entsprechender Gesetzentwurf gehe nun in die Verbändeanhörung, die zu den Plänen dann Stellung nehmen sollen. Es gibt allerdings kleine und damit entscheidende Unterschiede zwischen dem geplanten neu Krippen- und dem bereits eingeführten Kindergarten-Zuschuss.

Wie sich Krippen-Zuschuss und Kindergarten-Zuschuss in Bayern unterscheiden

Während der Kindergarten-Zuschuss unabhängig vom Einkommen der Eltern an die Kitas gezahlt wird vom 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wurde, bis zu dessen Einschulung, ist der Krippenzuschuss ans Haushalteinkommen gekoppelt. Er wird bis zu einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro pro Jahr für Familien mit einem Kind direkt an die Kitas gezahlt. Je weiteres Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Mit dem Krippengeld sollen gezielt Eltern im unteren und mittleren Einkommensbereich unterstützt werden, teilte die Staatsregierung nach ihrer Sitzung weiter mit.

Für die Krippen- und Kindergarten-Zuschüsse sind keine extra Anträge nötig, wenn die Eltern bereits in Bayern das Bundeselterngeld für die ersten zwölf bis 14 Lebensmonate des Kindes beantragt haben. Seit einem Jahr gibt es in Bayern auch noch das sogenannte Familiengeld von 250 Euro pro Monat zwischen dem ersten und dritten Geburtstag eines Kindes. Ab dem dritten Kind sind es 300 Euro pro Monat. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt - und unabhängig davon, ob Eltern ihr Kind selbst betreuen oder einen staatlich geförderten Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen.

Was die bayerische Opposition kritisiert

Die FDP teilte mit, die Krippen-Zuschüsse seien "eine schöne Wohltat", brächten die Kinder aber nicht weiter. Frühkindliche Bildung brauche "endlich eine verbindliche Qualitätsoffensive, eine verpflichtende Vorschule und fair bezahltes Fachpersonal", teilte die FDP-Fraktion mit. Die SPD wiederum begrüßte den Krippen-Zuschuss, stört sich aber an der Einkommensgrenze, die etwa für Ballungsräume zu niedrig angesetzt sei: "Bereits eine Erzieherin und ein Polizist liegen mit ihrem Gehalt darüber." Der Zuschuss werde zu höherer Nachfrage an Krippenplätzen sorgen, den die Regierung befriedigen müsse.

Die bayerische Staatsregierung kündigte darüber hinaus an, ihr Sonderinvestitionsprogramms für den Kita-Ausbau aufzustocken. So sollen noch einmal 8.000 zusätzliche neue Betreuungsplätze für Kinder bis zu deren Einschulung entstehen. Das bisherige Ziel von 42.000 neuen Plätzen sei "so gut wie erreicht". Auch 10.000 neue Hortplätze sollen entstehen, teilte die Staatsregierung weiter mit. Die Kommunen im Freistaat erhielten die Mittel zusätzlich zur Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz. Die Antragsfrist werde bis August kommenden Jahres verlängert.