Die Funktion eines Kinderanwalts für hochstrittige Scheidungsfälle will die bayerische Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) einführen. "Der Kinderanwalt soll eine Vertrauensperson für das Kind sein und dessen Wünsche ohne Ansehen der Elterninteressen vor Gericht vertreten", sagte Schreyer am Donnerstag im Münchner Presseclub. Die Ministerin kündigte Gespräche auf Länder- und Bundesebene an, um die Stellung von Kindern in Scheidungsprozessen zu stärken.

Als Kinderanwälte könnten laut Schreyer Personen fungieren, die sowohl über juristische Kenntnisse als auch über pädagogische Erfahrung und Expertise in Entwicklungspsychologie verfügten. "Ein 17-Jähriger braucht einen anderen Kinderanwalt als ein Kind von sechs Monaten", sagte die studierte Sozialpädagogin und Familientherapeutin. Nach Schreyers Vorstellung soll ein Kinderanwalt vom Gericht bestellt werden, wenn dieses die Maßnahme für sinnvoll halte. Die Kosten müssten aus Steuermitteln gedeckt werden, sagte sie.

Kinderanwälte sollen Vertrauenspersonen ersetzen

Bereits jetzt sieht der Gesetzgeber vor, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr bei bestimmten Scheidungsprozessen von einem Verfahrensbeistand begleitet werden, der die Interessen des Kindes vor Gericht vertreten soll. Im Unterschied zu diesem Konzept solle ein Kinderanwalt mehr Zeit mit dem Kind verbringen, um so zu einer "Vertrauensperson, einem Partner des Kindes" zu werden, wie Schreyer betonte. Das neue Instrument solle zunächst vor allem bei Scheidungsfällen zum Zug kommen, in denen interdisziplinäre Lösungsmodelle oder eine gerichtlich angeordnete Mediation nicht gefruchtet hätten.

Kinder befänden sich bei der Trennung ihrer Eltern häufig in einem Loyalitätskonflikt und trauten sich deshalb nicht, ihre Wünsche klar zu äußern, sagte Schreyer. Gerade in den rund fünf Prozent hochstrittigen Scheidungsfällen bräuchten Kinder deshalb mehr Unterstützung. "Es geht nicht nur um Mütter und Väter, es geht vor allem um die Kinder", so die Familienministerin.