Viele Schülerinnen und Schüler möchten in den Ferien ein wenig Geld dazuverdienen. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten. Sicherheit und Gesundheit gehen immer vor – das regelt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz: "Deshalb ist Arbeit, die zu früh beginnt, zu lange dauert oder zu schwer ist, ungeeignet als Ferienjob", betont die bayerische Arbeitsministerin Kerstin Schreyer. Sie verweist auf die Broschüre "Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung". Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

 

Tipp 1: Ferienjob für Schüler ab 13 Jahren

Für Schüler ab 13 Jahren gelten die strengsten Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.

Tipp 2: Ferienjob für Schüler ab 15 Jahren

Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr schulpflichtige Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind jedoch nicht erlaubt. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf bis 22 Uhr arbeiten.

Tipp 3: Wochenende ist Freizeit

Das Wochenende ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel ist am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Tipp 4: Ferienjob immer mit einem Vertrag

Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder für den Ferienjob einen schriftlichen Vertrag erhalten. Dieser sollte klare Informationen enthalten über Art der Beschäftigung, Arbeitszeit und Lohn. Am besten sollten Eltern den Vertrag gemeinsam mit ihren Kindern durchgehen.

Tipp 5: Versicherungen bei Ferienjobs

Schülerinnen und Schüler mit einem Ferienjob gelten als kurzfristig Beschäftigte. Solange sie nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeiten, sind sie von der Sozialversicherung befreit. Die Jugendlichen sind über die Krankenversicherung eines Elternteils abgesichert. In dem Unternehmen oder der Einrichtung greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in einem Privathaushalt arbeitet, muss dieser ihn auch versichern. Wird diese Beschäftigung nicht angemeldet, so gilt sie als Schwarzarbeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Tipp 6: Was für einen Ferienjob bezahlt wird

Die Bezahlung variiert je nach Aufgabe – in der Regel erhalten Schülerinnen und Schüler einen Stundenlohn zwischen fünf und fünfzehn Euro. Es sollte im Vorhinein geklärt sein, ob nach einzelnen Stunden oder mittels Pauschale gezahlt wird.

Ferienjob bei Kirche oder Diakonie

Wer im Bereich von Kirche oder Diakonie arbeiten möchte, findet verschiedene Stellenbörsen im Netz.

Die Diakonie Deutschland hat ein zentrales Stellenportal: Karriere und Jobs bei der Diakonie

Die Diakonie Bayern bietet allgemeine Hinweise zu Ausbildung, FSJ, BFD und Co.: Jobs bei der Diakonie

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein zentrales Stellenportal, in dem auch nach Landeskirchen oder Praktika gesucht werden kann: Jobs und Praktika bei der EKD

Eine Übersicht aller freien Stellen innerhalb der bayerischen Landeskirche findet sich in der Stellenbörse der ELKB.