Die Zahl der Sozialbestattungen und Bestattungen von Amts wegen ist in den bayerischen Großstädten seit Jahren weitgehend stabil. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab, gab es aber etwa in Augsburg vergangenes Jahr 167 Sozialbestattungen und Bestattungen von Amts wegen - deutlich weniger als etwa noch im Jahr 2015, als es 269 Fälle gab. In der Stadt Regensburg hingegen ist allein die Zahl der Sozialbestattungen von 82 Fällen im Jahr 2008 auf immerhin 113 Fälle 2017 gestiegen. Unterm Strich ist die Zahl solcher Bestattungen auf Kosten der Kommunen aber bayernweit etwa gleichbleibend.

Die kommunalen Behörden verwenden den Begriff Sozialbestattungen höchst unterschiedlich - und führen genauso auch ihre Statistiken. Laut Gesetz liegt eine Sozialbestattung vor, wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Bestattung zu tragen. Die Regelung hierzu trifft Paragraf 74 des zwölften Sozialgesetzbuches. Das Sozialamt muss demnach eine "würdige, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende einfache Bestattung" finanzieren. Der exakte Betrag ist dabei regional sehr verschieden. In Augsburg werden bis zu 6.200 Euro anerkannt, in Ingolstadt liegen die Durchschnittskosten bei 2.500 bis 3.000 Euro.

Von diesen Sozialbestattungen zu unterscheiden sind eigentlich die sogenannten Bestattungen von Amts wegen. Das sind Bestattungen von Menschen, die keine ermittelbaren Hinterbliebenen haben - und auch nicht genügend hinterlassen, um daraus ihre eigene Bestattung zu finanzieren.

In vielen Kommunen werden diese Fallkonstellationen entweder gleich als Sozialbestattungen benannt oder zumindest statistisch nicht getrennt ausgewertet, weil am Ende ohnehin die Kommune bezahlen muss. Und dann gibt es noch die Fälle, in denen sich Hinterbliebene weigern, die Bestattung zu bezahlen.

Konkret sieht die Entwicklung der Sozialbestattungs-Zahlen neben Augsburg und Regensburg wie folgt aus: In 2018 wurden in Nürnberg 161 Anträge genehmigt, 2016 waren es 180 genehmigte Anträge. Die Höhe der genehmigten Kosten variiert stark, es gibt eine Liste mit den anfallenden ortsüblichen Kosten für eine einfache Bestattung - doch auch diese einfache Bestattung bewegt sich schnell in einem mittleren vierstelligen Bereich. Im Jahr 2018 gab es in Erlangen 88 Anträge auf Sozialbestattung - rund 30 Prozent musste die Kommune tatsächlich bezahlen. Die Zahlen hätten sich in den letzten Jahren verdreifacht.

In Bayreuth wurden vergangenes Jahr 34 Anträge genehmigt, dies sei gegenüber den vorangegangenen Jahren ein leichter Anstieg. In 2018 gab es in Ingolstadt 28 Anträge auf Sozialbestattungen - sowie weitere 49 Bestattungen von Amts wegen. Die Zahl habe sich seit 2008 nahezu verdoppelt, teilte die Stadt mit. In Würzburg gibt es gar keine Statistik zu dem Thema. Jährlich fielen rund 40 bis 45 Sozialbestattungen an - und weitere Bestattungen von Amts wegen. In Bamberg ist die Zahl der Sozialbestattungen von 2009 (26 Fälle) bis 2014 (44 Fälle) gestiegen, seither sind die Fallzahlen jedoch rückläufig, sagte ein Sprecher.

In München liegt die Zahl der Kostenübernahme bei Beerdigungen durch die Stadt für das Jahr 2018 aktuell bei 63. Da allerdings längst nicht über alle Fälle endgültig entschieden sei, werde sich diese Zahl sicher noch deutlich erhöhen. Einen Höchststand gab es im Jahr 2011 mit 246 Sozialbestattungen, 2015 seien es noch 211 gewesen, Tendenz sinkend. Grundsätzlich sei jeder Bestattungsfall ein Einzelfall - auch was die genehmigungsfähigen Kosten angehe, teilte das Sozialreferat mit. Im Schnitt werden für eine angemessene Erdbestattung bis zu 3.300 Euro genehmigt, bei einer Feierbestattung sind es bis zu 2.700 Euro.

Zu einer würdigen einfachen Bestattung zählen übrigens neben der Leichenschau und Ausstellung einer Todesbescheinigung der Sarg mit einfachem Blumenschmuck, Sterbeurkunden, die Aufbahrung und eine einfache Dekoration bei einer Trauerfeier, je nach Wunsch die Kosten für eine Einäscherung, die Überführung zum Friedhof, die Beerdigung selbst sowie die kommunalen Friedhofs- und Bestattungsgebühren.