In diesem Jahr ändern sich etliche Regelungen im Gesundheits- und Pflegewesen. Insbesondere die geplante Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist dabei eine Reaktion auf die Corona-Pandemie. Eine Übersicht über die wesentlichen neuen Regelungen:


ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE:

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) in mehreren Ausbaustufen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten haben nach Abschluss der ebenfalls am 1. Januar begonnenen Test- und Einführungsphase einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte in die ePA Behandlungsdaten eintragen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die elektronische Akte zugreifen darf.

ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST:

Bis zum 31. Dezember 2021 sollen mindestens 1.500 neue und unbefristete Vollzeitstellen in den kommunalen Gesundheitsämtern geschaffen werden. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst für seine Aufgaben in der Corona-Pandemie gestärkt. Der Bund stellt hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung.

ALTENPFLEGE:

In Pflegeheimen werden 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Die Personalkosten werden vollständig durch die Pflegeversicherung bezahlt, damit die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner nicht steigen müssen. Die Finanzierung der Stellen soll ein erster Schritt sein zu verbindlichen Vorgaben, wie viel Fach- und Hilfspersonal in einem Heim jeweils eingesetzt werden muss.

KLINIK-HEBAMMEN:

Krankenhäuser können zur Versorgung von Schwangeren mehr Personal einstellen. Neue Hebammenstellen werden drei Jahre lang mit je 100 Millionen Euro gefördert. Mit dem Programm können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG:

Um die gesetzliche Krankenversicherung in und nach der Corona-Krise finanziell zu stabilisieren, erhalten die Kassen einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro. Außerdem müssen die Krankenkassen in diesem Jahr selbst aus ihren Finanzreserven acht Milliarden Euro beisteuern und dem Gesundheitsfonds zuführen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent des Einkommens angehoben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest.