Der Mann soll am 27. September 2017 von einer bis zu 40-köpfigen Gruppe des Sicherheitsdienstes im Anker-Zentrum angegriffen und schwer misshandelt worden sein, wie der bayerische Flüchtlingsrat am Dienstag in Bamberg mitteilte.

Obwohl umfassendes belastendes Beweismaterial gegen die Security-Mitarbeiter vorläge, seien die Ermittlungen eingestellt worden, beklagt das Opfer.

Ermittlungen der Polizei

Die Polizei habe damals nach dem Eintreffen im Anker-Zentrum die Verletzungen des Senegalesen und seines Freundes nicht dokumentiert und die beiden als Beschuldigte vernommen. Ein Übersetzer sei dafür aber nicht organisiert worden.

Ungefähr drei Wochen nach dem Vorfall erstatteten allerdings auch zwei Security-Mitarbeiter anonym Anzeige gegen ihre Kollegen - daraufhin ermittelte zwar die Polizei gegen drei Hauptverdächtige wegen versuchten Totschlags und gegen weitere Personen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Doch die Bamberger Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im August 2018 ein.

Verfassungsbeschwerde erhoben

Der Flüchtlingsrat wirft dem beschuldigten Sicherheitsdienst vor, dass dies kein Einzelfall gewesen sei. Es habe immer wieder brutale und rassistisch motivierte Angriffe vor allem gegen schwarze Bewohner gegeben. Der Senegalese sehe durch die Einstellung der Ermittlungen in seinem Fall sein Recht auf effektive Strafverfolgung verletzt, heißt es weiter.

Diese ergebe sich aus der Verpflichtung des Staates, Leben und körperliche Unverletztheit zu schützen. Durch die Verfassungsbeschwerde erhoffe sich der Kläger, dass gegen die Angreifer Anklage erhoben und der Vorfall fast drei Jahre später doch noch detailliert aufgeklärt wird.

Statement der Staatsanwaltschaft

Die Bamberger Staatsanwaltschaft reagierte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Dienstag kurz auf die Vorwürfe des Senegalesen und des Flüchtlingsrates. Man habe gegen mehrere Security-Mitarbeiter ermittelt, teilte ein Behördensprecher mit.

"Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen" sei das Verfahren nach eingehender Prüfung eingestellt worden, weil ein Tatnachweis "nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit geführt werden konnte. Sämtliche hiergegen eingelegten ordentlichen Rechtsmittel seien ohne Erfolg geblieben.