Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Eltern eines Kindergartenkindes recht gegeben: Die Corona-bedingte Beschränkung des Kindergartenbesuchs bis 30. Juni durch das Gesundheitsministerium sei unverhältnismäßig, urteilte das Gericht am 17. Juni.

Die Staatsregierung will gegen das Urteil Beschwerde einreichen, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage mit. Die Opposition im Landtag wiederum forderte, nun müssten die Kitas im Freistaat für alle Kinder geöffnet werden.

Bis heute würden 20 Prozent der Kinder von der Kita ausgeschlossen, sagte der Grünen-Abgeordnete Johannes Becher laut einer Mitteilung seiner Partei.

"Diese abstruse Regelung der Söder-Regierung ist weder mit dem Infektionsschutz begründbar, noch ist sie kind- und familiengerecht".

Auch die Vorsitzende des Sozialausschusses, die SPD-Landtagsabgeordnete Doris Rauscher, plädierte nach dem Urteil dafür, dass "für alle Kita-Kinder in Bayern endlich wieder Normalität einkehrt und Familien entlastet werden".

Corona-Krise in Bayern: Vollständige Öffnung der Kitas sei längst überfällig

Rauscher sprach von einer "weiteren krachenden Niederlage für die Staatsregierung". Bis dato seien die Rechte der Eltern und Kinder nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die vollständige Öffnung der Kitas in Bayern sei ein längst überfälliger Schritt.

Die Staatsregierung will gegen das Urteil Beschwerde einlegen, teilte das Sozialministerium mit. Man sei nach wie vor der Ansicht, "dass der Weg der schrittweisen Lockerungen geboten und notwendig ist, um die erreichten Erfolge bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden", hieß es auf Anfrage. Der Schutz der Kinder, ihrer Eltern und auch der Beschäftigten in den Kitas stehe an erster Stelle.

Verfahren in Bayern

Antragsteller in dem Verfahren waren die Eltern eines vierjährigen Kindes, das über einen Kindergartenplatz verfügt. Das Kind kann den Kindergarten derzeit wegen der erlassenen Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Pandemie nicht besuchen.

In dieser Verfügung sei zwar eine Vielzahl an Ausnahmen vorgesehen, durch die etwa vier Fünftel der Kinder in den Kindertageseinrichtungen wieder betreut werden können. Beim Kind der Antragsteller liege jedoch keine der Ausnahmen vor.

Ab 1. Juli sollen alle Kinder wieder die Kitas besuchen

Nach Auffassung der Kammer ist die Corona-Pandemie zwar noch keinesfalls überstanden, Schutzmaßnahmen seien weiterhin erforderlich. Das Entfallen der regulären Betreuungsangebote und das Verbot des Betretens von Kindertageseinrichtungen finde im Infektionsschutzgesetz aber keine hinreichende gesetzliche Grundlage mehr.

Die Regelungen erscheinen angesichts der langen Dauer der Schließung und des gegenwärtigen Infektionsgeschehens voraussichtlich als "nicht mehr verhältnismäßig", urteilte das Gericht.

Rechte des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt

Die Rechte des Kindes und seiner Eltern seien bei Erlass der Allgemeinverfügung nicht entsprechend ihrem Gewicht berücksichtigt worden. Auch weniger einschneidende Maßnahmen seien geeignet und derzeit auch ausreichend, um das Infektionsrisiko einzudämmen, hieß es.

Das Bayerische Kabinett habe bereits am vergangenen Dienstag beschlossen, dass ab 1. Juli wieder alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung besuchen können, teilte das Sozialministerium weiter mit.