Das Landgericht Bayreuth hat über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Facebook-Sperre verhandelt. Mit ihrer Klage gegen eine Sperre hatte eine Frau jetzt Erfolg. Sie darf jetzt auf der Facebook-Seite des Tierschutzvereins wieder kommentieren und posten.

Der Tierschutzverein Bayreuth hatte das Mitglied des Vereins wegen vorheriger Kommentare zur Vorstandswahl auf der Facebook-Seite des Vereins gesperrt. Sie hatte keine Möglichkeit mehr, eigene Kommentare auf dieser Seite zu posten oder die Kommentare anderer User zu sehen.

Facebook-Sperre vom Gericht aufgehoben

Der Vorsitzende des Gerichts, der Präsident des Landgerichts Matthias Burghardt, begründete die Entscheidung: Man könne ein Mitglied laut Satzung nicht einfach aus einem Verein werfen und eben auch nicht aus Teilbereichen wie Facebook. Eine öffentliche Facebook-Seite sei "wie ein ausgelagertes Vereinsheim", und da dürfe auch diskutiert werde, so Burkhardt weiter.

Die Klage wurde in zweiter Instanz durch die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts Burghardt verhandelt.