Deutschland ist im harten Lockdown. Corona-Regeln gelten auch für Gottesdienste. Die Auflagen sind sehr streng. Maskenpflicht, Mindestabstand, kein Gesang, das Abendmahl ist nur in Form der Wandelkommunion erlaubt, es gibt Regeln für das Einsammeln der Kollekte.

Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden. Trotz all dieser wichtigen Regeln für die Gesundheit der Menschen, Gottesdienste finden statt, nicht nur online. Warum geht das?

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner erklärt:

"Bei manchen Grundrechten ist es so, dass es heißt, dieses Grundrecht kann eingeschränkt werden, durch einfache Gesetze. Beim Grundrecht der Religionsfreiheit ist es nicht so. Es ist aufgrund der hohen Bedeutung als uneingeschränkt anzusehen, aber es wird begrenzt durch die anderen Grundrechte."

Zu denen gehört jetzt aktuell das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Aufgrund dessen könnten Gottesdienst auch verboten werden. Und deshalb ist noch nicht genau abzusehen, wie es weitergeht. Bei noch höheren Infektionszahlen und ab einem bestimmten Inzidenzwert könnten die Behörden beschließen, dass kein Gottesdienst mehr möglich ist und dann findet selbstverständlich auch keiner mehr statt.

Kirche und Behörden arbeiten eng zusammen und in den Gottesdiensten wird alles getan, um die Gesundheit der Menschen nicht zu gefährden.