Vor allem sei die Handreichung ein Anstoß, einem Flüchtling auch bei längerer Dauer Kirchenasyl zu gewähren, erklärte die Flüchtlingsbeauftragte im evangelischen Dekanat Erlangen, Carina Harbeuther.

Der Inhalt der Handreichung basiere auf langjährigen Erfahrungen in der Kirchenasylpraxis. Sie sei aber vor dem Hintergrund verfasst, dass das Bundesamt für Asyl und Flüchtlingsfragen (BAMF) seit August 2018 auf dem Standpunkt stehe, dass Geflüchtete im Kirchenasyl als untergetaucht gelten.

Nach den europäischen Dublin-Regeln bedeutet das, dass sich die Frist, in der sie nicht in ein anderes Land in Europa abgeschoben werden können, von sechs auf 18 Monate erhöht, erklärt die Flüchtlingsbeauftragte. "Dies stellt jede Kirchengemeinde und Kommunität vor erhöhte Voraussetzungen. Auch für die Geflüchteten selbst bedeuten 18 Monate eine große Herausforderung."

In der Handreichung finden sich praktische Hinweise, wie ein Dossier verfasst wird, in dem die Begründung für das Kirchenasyl steht, aber auch welche Räume vorhanden seien sollen. Die Gemeinden erfahren, dass für einen Kirchenasyl-Flüchtling ein Internetanschluss wesentlich ist, oder dass er eine eigene Wasch- und Duschmöglichkeit braucht. 

Hinter vielen Asylbegehren würden gravierende oder erschütternde Schicksale stehen, denen die staatliche Asylpraxis "nicht immer auf Anhieb gerecht wird", sagte Harbeuther. Kirchenasyl sei daher, "als Mittel der Not und nicht der Wahl", eine bewährte und gesellschaftlich breit anerkannte Form. Ziel des Staates müsse es dabei sein, Kirchenasyl nicht zu erschweren, sondern Kirchenasyl überflüssig zu machen, heißt es in der Einleitung des Papiers, das die Kirchengemeinden beim Netzwerk Kirchenasyl anfordern können.

Die Handreichung ist beim Netzwerk Runder Tisch Kirchenasyl in der Metropolregion Nürnberg erhältlich. Kontakt: sekretariat@esg-nuernberg.de