Die bayerische Landessynode hat sich mit der Frage beschäftigt, wie eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare praktisch gestaltet werden kann. Dafür hat eine Arbeitsgruppe den 108 Synodalen bei ihrer Herbsttagung in Bamberg eine umfangreiche Handreichung vorgelegt. Denn bei der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die von der Landessynode als dem bayerischen Kirchenparlament im Frühjahr 2018 beschlossen wurde, betrete die Landeskirche Neuland, wie Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel in einem gemeinsamen Vorwort zu der Broschüre schreiben.

Handreichung für Gemeinden zum Thema gleichgeschlechtliche Paare

Die Handreichung solle deshalb die Pfarrerinnen und Pfarrer wie auch die gleichgeschlechtlichen Paare darüber informieren, "was bei einer solchen Segnung in theologischer, kirchenrechtlicher und kommunikativer Hinsicht zu bedenken ist". In der Broschüre wird aber auch der "Gewissensschutz" für die Pfarrer beschrieben, für die wegen ihrer Interpretation biblischer Texte eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist.

Kein Pfarrer müsse sich für seine ablehnende oder zustimmende Haltung zu dieser Segnung rechtfertigen.  Oberkirchenrat Michael Martin sagte, eine derartige "Gewissensentscheidung" brauche keine Begründung. Es gebe unterschiedliche Lesarten der biblischen Texte zu Homosexualität. Deshalb seien auch verschiedene theologischen Positionen möglich, ohne dass daran die Einheit der Kirche zerbreche.

Landessynode in Bamberg will Führungsämter zeitlich begrenzen

Außerdem befasste sich die Synode mit einer Vorlage, die eine stärkere zeitliche Begrenzung von kirchlichen Führungsämtern vorsieht. Nach dieser neuen gesetzlichen Regelung, die von dem Kirchenparlament noch beschlossen werden muss, sollen Oberkirchenräte und Regionalbischöfe statt der bisherigen zehn Jahre nur noch für einen Zeitraum von fünf Jahren für ihr jeweiliges Amt gewählt werden.

Allerdings ist der Vorlage zufolge eine auch mehrfache Wiederwahl um weitere fünf Jahre möglich. Mit der neuen Regelung solle nicht nur eine optimale Besetzung von Leitungspositionen, sondern auch eine bessere persönliche Lebensplanung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden, wie es in der Vorlage heißt. Die Amtszeit des Landesbischofs von maximal zwölf Jahren soll nicht geändert werden.

Aktion 1 + 1 - mit Arbeitslosen teilen

Weiterhin steht die Landeskirche langzeitarbeitslosen Menschen zur Seite. Bei der Aktion "1 + 1 - mit Arbeitslosen teilen" gingen in diesem Jahr bisher knapp 348.000 Euro an Spenden ein, wie die Aktion am Rande der Synodaltagung informierte. Diese Spenden wurden durch Mittel der Landeskirche auf über 695.000 Euro verdoppelt. Durch die Solidaraktion konnten den Angaben zufolge seit 1994 mehr als 9.000 Menschen in Kirchengemeinden, Einrichtungen und Vereinen wieder einen Arbeitsplatz finden.