Um im Wahlkampf zu punkten, erklärte die britische Premierministerin Theresa May, nach den Anschlägen von Manchester und London ohne großen Widerspruch, mit welchen Gesetzesänderungen sie die Menschenrechte zugunsten des Kampfs gegen Terrorismus einzuschränken gedenkt: Terrorverdächtige schneller abschieben oder nach Bedarf für Befragungen länger festhalten – gern auch ohne Haftbefehl.

In Deutschland sind die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Bundesrepublik hat alle wichtigen Übereinkommen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet.

So ähnlich sieht es in den meisten europäischen Staaten aus. Auch in Großbritannien, dem Land der Magna Charta, der sogenannten Blaupause der Menschenrechte, die bereits 1215 jedermann Rechtsschutz gewährt hat. Schon damals gab es so etwas wie einen universellen Anspruch auf die Menschenrechte.

Heute scheint es an dieser Universalität in Europa und auch sonst auf der Welt zu hapern. Während die Briten aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte austreten möchten, will Bayerns Innenminister Herrmann »Gefährder«-Kinder vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Dabei liegt die Altersgrenze momentan schon bei 14 Jahren.

Die Türkei sperrt mit Vorliebe Journalisten ein, weil sie Dinge schreiben, die die Regierung nicht lesen will. Im Falle von Deniz Yücel muss »Terrorpropaganda« als Vorwurf für die Untersuchungshaft herhalten – eine offizielle staatsanwaltliche Anklage gibt es bis heute nicht. Und Frankreich hat seinen Ausnahmezustand bis Juli 2017 verlängert, Begründung: Terrorgefahr.

Die amerikanische Regierung wollte gleich Nägel mit Köpfen machen und hat ein Einreiseverbot für Muslime erlassen, aus Sicherheitsgründen natürlich. Zum Glück funktionieren dort die rechtsstaatlichen Institutionen noch: Trotz mehrmaliger Versuche der Trump-Regierung hat sich das Einreiseverbot nicht durchsetzen können.

Es ist zu hoffen, dass die Forderung der amerikanischen UN-Botschafterin Nikki Haley, nur Staaten im UN-Menschenrechtsrat zuzulassen, die selbst die Menschenrechte achten, universell an alle Staaten gerichtet ist, und nicht nur an Venezuela und Kuba.

Es hilft nur eins: Wenn Menschenrechte im Wahlkampf verscherbelt werden, dann müssen die Wähler mit ihrer Stimme zeigen, wie viel sie ihnen wert sind. Theresa May hat seit letzter Woche keine Mehrheit mehr. Möglicherweise war das auch die Quittung für den Ausverkauf. Das wäre immerhin ein Hoffnungszeichen.

 

Was denken Sie? Schreiben Sie an Pia Jaeger, Volontärin: pjaeger@epv.de