Ein richtig runder Jahrestag steht erst in zwei Jahren an. Dafür fällt der "Internationale Tag des freien Sonntags" heuer passenderweise auf einen Sonntag: Am 3. März 321 war es, als Kaiser Konstantin die erste staatliche Sonntagsschutzregelung einführte: "Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am ehrwürdigen Tag der Sonne ruhen!" lautete das kaiserliche Edikt. Knapp 1700 Jahre später ist der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe in Europa keineswegs unumstritten – auch nicht in Deutschland.

Einer, der das besonders gut weiß, ist der Leipziger Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der im Auftrag von Gewerkschaften und Kirchen seit vielen Jahren für den freien Sonntag kämpft. Seine ganz kurze Antwort auf die Frage, warum der Sonntag auch heute noch "mit Recht" schützenswert ist: "Weil es in der Verfassung steht."

Doch selbst wenn immer lautere Rufe nach Liberalisierung und Verkaufssonntagen, Einkaufswelten rund um Bahnhöfe oder Tankstellen eine andere Sprache zu sprechen scheinen – Kühn sieht den Sonntag noch lange nicht am Ende, auch nicht unter den Bedingungen einer zunehmend entkirchlichten Gesellschaft.

Sonntag hat auch eine soziale Funktion

Im Gegenteil: "In seiner Bedeutung von der Verfassung her wird der Sonntag zunehmend wichtiger", ist der Jurist überzeugt. Der Sonntag habe neben seiner religiösen eine soziale Funktion, und die sei in den vergangenen Jahrzehnten wichtiger geworden. Es komme nämlich nicht darauf an, irgendeinen Tag in der Woche frei zu haben, sondern auf die "kollektive Unterbrechung der werktäglichen Geschäftigkeit".

Dass Sonntage anders klingen, dürfte den meisten Menschen hierzulande von Kindesbeinen an vertraut sein. Die Betriebsamkeit des Alltags kommt zum Erliegen, es herrscht weniger Verkehr, selbst die Großstädte sind stiller. Viele wissen aus eigener Erfahrung: Ein freier Mittwoch fühlt sich anders an als ein freier Sonntag, weil man sich der Werktagsatmosphäre um einen herum schwer entziehen kann.

Dass es sogar gesundheitliche Folgen hat, ob man werktags frei hat, wenn alle anderen arbeiten, oder sonntags, hat ein Gutachten ergeben, das das Bundesverfassungsgericht in Auftrag gab, als die Kirchen 2009 gegen Adventssonntage als verkaufsoffene Sonntage klagten. Kühn war als Vertreter der Gewerkschaften dabei. Das Verfassungsgericht wies damals das Berliner Ladenöffnungsgesetz als verfassungswidrig zurück.

Nur wenige Ausnahmen möglich

Gerade weil die Arbeitsverdichtung erheblich zugenommen habe, sagt Kühn, sei der eine Tag, an dem man von all dem befreit ist, die Durchbrechung der Geschäftigkeit umso bedeutsamer geworden. Ausnahmen vom Verfassungsgrundsatz "Sonntag" (Artikel 140 des Grundgesetzes = Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung) sieht die Rechtsprechung grundsätzlich nur in zwei Kategorien vor: Es gibt "Arbeit für den Sonntag" und "Arbeit trotz des Sonntags". Für den Sonntag arbeiten alle, die diesen als Tag der kollektiven Unterbrechung möglich machen: der Organist in der Kirche zum Beispiel, der Kartenabreißer im Museum oder der Schauspieler auf der Theaterbühne. Auch die Gastronomie fällt in diesen Bereich, und hier beginnt es schwierig zu werden. Das hat das jüngste bayerische Urteil zur Sonntagsöffnung von Bäckereien gezeigt: Um die geltende Drei-Stunden-Regelung zu umgehen, erklären sich die Läden von großen Bäckereiketten nämlich kurzerhand zu Cafés (und dürfen jetzt weiterverkaufen). Eigenständige Handwerksbäckereien haben das Nachsehen. Trotz des Sonntags arbeiten dürfen lediglich diejenigen, ohne die es sonst nicht ginge: Pflegepersonal in Heimen und Krankenhäusern zum Beispiel, Polizisten, Notrufzentralen. "Einkaufen fällt in keinen der beiden Bereiche", sagt Kühn.

Trotzdem gibt es in Deutschland mannigfaltige Umgehungsversuche und vorsätzliche Verstöße beim Sonntagsschutz. Bayern stehe noch relativ gut da, so Kühn, doch oft seien die für Kontrollen zuständigen Behörden überfordert. "Es mangelt an Personal und am politischen Willen. Aufsichtsbehörden sind zudem die Gemeinden selber, die von sprudelnden Gewerbesteuern profitieren. Da macht man den Bock zum Gärtner", sagt Kühn.

Sonntagskultur pflegen und schützen

Dass es Sonntagskultur nur dann gibt, wenn es Menschen gibt, die diese Sonntagskultur pflegen und schützen, ist auch die Überzeugung von Johannes Rehm, Leiter des Kirchlichen Diensts in der Arbeitswelt (kda) Bayern. Als Pfarrer ohne Gemeindeaufgaben ist für ihn der Sonntagsgottesdienst trotzdem ein regelmäßiger und geschätzter Termin: Rehm arbeitet in einem Team von Helfern der Gemeinde St. Jobst mit, die pflegebedürftige Senioren aus dem Nürnberger Sebastianspital zum Gottesdienst bringen.

"Sonntagskultur" ist für ihn ein Begriff, der das Thema ziemlich gut auf den Punkt bringt. Etwas sehr Persönliches sei das selbstverständlich, aber auch etwas, das sich der "heilsamen Unterbrechung" bewusst sein müsse, die darin liegt, "einen Tag vom Kaufen und Verkaufen völlig freizuhalten". Und das ist dann wieder etwas sehr Politisches. Rehm: "Als reine Gesetzesprediger dienen wir der Sache nicht, aber wir sollten alle bewusst eine andere Praxis leben."

TERMINHINWEIS

"Gott sei Dank, es ist Sonntag!" – unter diesem Motto lädt am 3. März der kda Bayern nach Regensburg ein. In einem Gottesdienst in St. Oswald mit Regionalbischof Hans-Martin Weiss (10 Uhr) und einem anschließenden Podiumsgespräch im Alumneum (12.30 Uhr) geht es um die Frage, warum der Sonntag auch heute schützenswert ist. Mit dem Juristen Friedrich Kühn (Leipzig) und dem Theologen Johannes Rehm (kda) diskutieren Monika Linsmeier (ver.di) und Matthias Segerer (IHK Regensburg).