Dem puritanischen Landesherren, dessen Fürstentum sich von Hof bis nach Erlangen erstreckte, erschien vor allem das Vermummen als "abscheulich und greulich" - etwa gar die Verkleidung "in des bösen Feindes Gestalt", wie es in der Verordnung heißt. Als "großer Übelstand" wurde das Fastnachtskleiden angeprangert: Christliche Zucht und Ehrbarkeit würden dadurch "verhindert und getilget". Statt dessen würden die Jugend und "unverständiges Gesindlein" zu ärgerlichem Leben und leichtfertigem Wandel "angereitzet".

Auch das Herumlaufen bei "hellem Mittage" auf öffentlichem Markte mit der "Music" war dem Markgrafen ein Dorn im Auge. Also wurde dies "hierfüro ernstlich verboten". Zu keiner Zeit des Jahres, so hieß es, dürften die Gesichter verdeckt werden, sonst drohten Turm oder noch ernstere Strafen. Markgrafensohn Georg Wilhelm, der seinen Vater 1712 als Regent ablöste, schlug freilich völlig aus der Art und offenbarte sogar eine ausgeprägte Neigung zu Verkleidungen - mal als Doge, mal als Türke oder als oberfränkischer Bauer.

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