Sieben Kulturformen sind neu in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen worden. Dazu zählen die süddeutsche Wander- und Hüteschäferei, das handwerkliche Bierbrauen, die deutsche Friedhofskultur sowie die Verwendung und Weitergabe der Braille-Schrift für Blinde in Deutschland. Aber auch Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald, der Brauch des Lübecker Martensmanns und das Volksfest "Grasedanz" im Harz, teilte die deutsche Unesco-Kommission am Freitagabend in Bonn mit.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler (CSU), sagte: "Mit ihrem Engagement für die Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürger einen unschätzbaren Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft." Gerade in der heutigen Zeit seien identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche wichtig.

Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll exemplarisch lebendige kulturelle Traditionen und Ausdruckformen in Deutschland auflisten und deren Vielfalt zeigen. An der Erstellung sind in einem mehrstufigen Verfahren unter anderem die Deutsche Unesco-Kommission, die Bundesländer und die Kultusministerkonferenz beteiligt. Mit den Neuaufnahmen umfasst es mehr als hundert Einträge, darunter das Sternsingen, der rheinische Karneval, Orgelbau und Orgelmusik, das Schützenwesen und die deutsche Brotkultur.