Die Arbeitsgruppe schlage vor, dass es in der Gewissensentscheidung der Pfarrerinnen und Pfarrer liegen soll, ob sie eine solche Segnung vornehmen. "Beide Haltungen haben in der Kirche ihren Platz", betonte Stiegler. Und es dürfe keine Wertungen geben, welche Position nun besser oder schlechter sei.

Gültigkeit in dieser Frage hat bisher die Fürther Erklärung von 1993, die zwar einräumt, dass die Kirche durch die Ausgrenzung von Homosexuellen schuldig geworden ist, dass aber Segnungen von homosexuellen Paaren nicht möglich sind. Diese Erklärung sei eine "Sternstunde für unsere Landeskirche" gewesen, sagte Stiegler. Obwohl es zwei unterschiedliche Standpunkte gebe, habe sich die Erklärung bislang 25 Jahre gehalten.

Mit der Entscheidung bei der Schwabacher Synodentagung solle nun dem "Wildwuchs, wo man keine Klarheit hatte", Einhalt geboten werden, erläuterte Stiegler. Denn unter der Hand gebe es bereits Segnungen von homosexuellen Paaren. Dies solle nun geregelt werden, um dem Gewissensschutz der Pfarrerinnen und Pfarrer gerecht zu werden.

Der bayerische Landesbischof und Vorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hielt sich mit einer Bewertung zurück. Es sei kein Geheimnis, dass er Segnungen von homosexuellen Paaren positiv gegenüberstehe, sagte er bei der Pressekonferenz. Die Entscheidung müsse nun aber die Synode treffen.

Gegner und Befürworter von solchen Segnungen hätten großen gegenseitigen Respekt gezeigt. "Wenn wir in dieser Art zu einer Entscheidung kommen, dann hätten wir was Vorbildliches hingekriegt", betonte Bedford-Strohm. Die Frühjahrstagung des Kirchenparlaments der rund 2,4 Millionen Protestanten in Bayern dauert noch bis Donnerstag. Schwerpunktthema ist diesmal "Kirche Missionarisch".