"Wir arbeiten in der Kirche, da ist alles vertrauenswürdig." Stimmt das? Tatsache ist, dass Daten im 21. Jahrhundert sehr wertvoll sind und immer bedeutsamer werden.

Das versuchte Marco Müller, Koordinator für den Datenschutz im Gemeindebereich, der Landeskirchenstelle und den Kirchensteuerämtern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB), den Teilnehmern des Meetups zum Thema Datenschutz zu verdeutlichen.

"Daten sind der neue Rohstoff." Mit diesen Worten leitete Müller seine Präsentation ein. Und unterstrich noch einmal, wie wertvoll (personenbezogene) Daten sein können. Dabei ist der Datenschutz schon älter als viele vielleicht dachten.

Schon 1970 wurde in Hessen das erste allgemeine Datenschutzgesetz der Welt verfasst.

Datenschutzexperte gibt Tipps

Erst 1977 gab es dann ein Bundesdatenschutzgesetz und im darauffolgenden Jahr ein Datenschutzgesetz der EKD. Aber welche Daten sind eigentlich besonders schützenswert? Der Experte nennt zwei große Blöcke: personenbezogene Daten und Amtsgeheimnisse.

"Unter personenbezogene Daten fallen zum Beispiel Steuerdaten, Gesundheitsdaten oder Seelsorgedaten", erklärt Müller.

Und solche Daten könnten schneller als gedacht versehentlich offengelegt werden. "Vielleicht werden ausgedruckte Papiere am Drucker liegengelassen oder bei einer Mail der falsche Verteiler ausgewählt", sagt der Datenschutzexperte.

Daher gibt es sieben Grundsätze des Datenschutzgesetzes der EKD.

Das sind die sieben Grundsätze des Datenschutzes nach dem Datenschutzgesetz der EKD:

  1. Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz: Vorliegen einer Erlaubnis (Einwilligung), Information über Rechte
  2. Zweckbindung: Daten werden nur für festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck erhoben
  3. Datenminimierung: Datenverarbeitung muss auf das notwendige Maß beschränkt sein
  4. Richtigkeit: Daten müssen sachlich richtig sein, unrichtige Daten gelöscht werden
  5. Speicherbegrenzung: Datenspeicherung wird auf den Zeitraum der Verarbeitung beschränkt
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Gewährleistung angemessener Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  7. Rechenschaftspflicht: Verantwortlichkeit und Nachweisbarkeit der Einhaltung der Grundsätze

Weitere Informationen zum Datenschutzgesetzes der EKD finden Sie auch auf der Seite des Beauftragten für Datenschutz. Oder Sie wenden sich direkt mit einer E-Mail an die Datenschutzbeauftragten im Gemeindebereich der ELKB unter: datenschutz-elkb@elkb.de.

 

Mit den monatlichen Meetups unter der Moderation von Rieke C. HarmsenChefredakteurin Online Sonntagsblatt, und Christoph BreitProjekt Kirche Digital, Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, soll das Thema #digitalekirche vorangetrieen werden. 

Eine Übersicht gibt es hier.