Von einem "Paradigmenwechsel" und einer "Abkehr" vom gängigen Recht war die Rede, als das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar vor einem Jahr das Sterbehilfegesetz von 2015 kippte. Dieses war damals überhaupt das erste Gesetz, das Sterbehilfe regelte, und war notwendig geworden, weil der Sterbehilfeverein eines Hamburger Senators verdächtigt wurde, ein Geschäft mit dem Tod zu machen.

Dieser Weg steht nun wieder frei. Denn die Richter haben 2020 dem Selbstbestimmungsrecht in Sachen Suizid einen so großen Spielraum eingeräumt, dass dabei nicht berücksichtigt wird, ob die Sterbewilligen todkrank und alt aus dem Leben gehen wollen oder ob sie sich jung für den Tod entscheiden. Grundsätzlich hat nun jeder das Recht, sich zu töten und dabei die Hilfe entsprechender Vereine in Anspruch zu nehmen.

Es muss ein sozialverträgliches Sterbehilfegesetz erarbeitet werden

Der Freitod ist damit zu einem letzten Akt der Selbstverwirklichung und Autonomie geworden. Und die Positionen und ethischen Richtlinien der christlichen Kirchen haben mit diesem Richterspruch ihre Wirkkraft eingebüßt, die sie in der Bundesrepublik über Jahrzehnte hatten.

Aktuell ist die Politik gefordert, den Richterspruch in ein sozialverträgliches Sterbehilfegesetz zu gießen. Dabei deuten sich grundlegende Schwierigkeiten an. Denn die beiden ersten Gesetzentwürfe, die dem Bundestag vorliegen, sehen vor, dass der Betroffene nach eingehender Beratung zu einem Arzt gehen kann; und dieser muss nicht, aber er darf das Mittel zur Ausführung verschreiben.

Grenzfälle des Lebens und seine Grauzonen

Unbeantwortet bleibt bei diesem Procedere die Frage, wer in der geforderten Beratung eigentlich beurteilen will, ob ein Sterbewunsch selbstbestimmt oder unter Druck zustande gekommen ist oder ob er überhaupt dauerhaft ist, wie das Urteil es fordert? Der Eindruck entsteht, die Beratungsgesellschaft flüchtet sich auch hier in Pflichtkonsultationen und delegiert das Problem einfach.

Nicht nur die ersten Entwürfe scheinen ungenügend, auch die Neuregelung lässt auf sich warten – und die Politik schweigt. Könnte es nicht zuletzt daran liegen, dass die Karlsruher Richter die Grenzfälle des Lebens und seine Grauzonen ignoriert haben? Denn deren Beschluss kennt keine Grade der Selbstbestimmung und nimmt die Begrenztheit, in der die meisten Menschen über einen Suizid nachdenken, nicht mit auf. Nicht jeder Suizidgedanke ist ein eindeutiges Sterbebegehren, und die Mehrheit der Suizide ist eher ein Hilferuf als eine Sehnsucht nach dem Tod. Die "Autonomie" des Menschen ist begrenzt. Darin liegt jetzt die Aufgabe der Kirche: In den Grenzbereichen Anwalt für das Leben zu sein.