Das Mittelalter war wahrlich keine Epoche, in der political correctness gepflegt wurde. Ganz abgesehen von einer drakonischen und oft willkürlichen Rechtsprechung gehörte es zum Tagesgeschäft, die jeweils andere politische und insbesondere religiöse Gruppe mit Schmutzkübeln zu übergießen. Die Erfindung des Buchdrucks machte es möglich, solche Verunglimpfungen in massenhafter Zahl unters Volk zu bringen.

Wer einen Blick in eine Sammlung von illustrierten Flugblättern aus der Reformationszeit wirft, entdeckt dort schlimmste Formen bildgewordener Beleidigungen – was heute Scharfmacher unterschiedlichster Couleur in den sogenannten sozialen Medien des Internets übernommen haben.

An die Flüchtigkeit eines Facebook-Eintrags oder die Vergänglichkeit einer Spottschrift aus Luthers Tagen haben die Bauherren mancher christlicher Kirchen wohl kaum gedacht, als sie ausgerechnet die Fassaden der Gotteshäuser zur Propaganda-Plattform gegen ungeliebte Zeitgenossen machten. Man gefiel sich vielerorts darin, zwischen steinernen Heiligen und Höllenwesen, Engeln und Dämonen die jüdischen Mitbürger gezielt und bewusst nachhaltig zu verunglimpfen.

"Steine des Anstoßes"

Als besonders perfides Beispiel gilt die Darstellung der "Judensau", um die jetzt in der Lutherstadt Wittenberg ein Rechtsstreit in die nächste Instanz gegangen ist. An mehreren Dutzend Kirchen in Deutschland, heißt es, seien solche Schmähskulpturen zu finden, die man als echte "Steine des Anstoßes" werten muss.

Der Wittenberger Streit: ein Déjà-vu. Vor rund 15 Jahren wurde etwa in Regensburg debattiert, ob die Skulptur vom Dom entfernt und in ein Museum verbracht werden sollte. In Bayreuth entschied man sich etwa zur selben Zeit für eine Gedenktafel an der evangelischen Stadtkirche; das Sandsteinbild selbst war da schon bis zur Unkenntlichkeit verwittert.

Antisemitismus wird wieder salonfähig

Allerdings ist der Fall auch ein Beispiel für ein klassisches Dilemma. Historiker verweisen zu Recht auf die Bedeutung als zeitgeschichtliches Denkmal, das auch in seinem Kontext gesehen werden müsse. Auf der anderen Seite gibt es Stimmen, die aus guten Gründen mahnen, dass es für Judenhass  – und sei es als Produkt mittelalterlicher Bildhauerei – keine Verjährung geben dürfe, erst recht nicht in Zeiten, in denen Antisemitismus in Europa wieder salonfähig geworden ist.

Gut ist, dass über das Thema mit Leidenschaft diskutiert wird. Schlecht ist, dass die Verantwortung im Einzelfall auf ein Gericht abgeschoben wird. Ein Urteil, wie es auch ausfallen mag, wird das Dilemma nicht lösen.