Anna M. hat die Nase voll: Der Nachbar in der Wohnung über ihr scheint einfach keinen Respekt zu haben. 100 Mal hat sie ihn darauf hingewiesen, dass er seine Musik in Zimmerlautstärke hören und abends nicht mit seinen klackernden Schuhen durch die Wohnung laufen soll. Doch Nachbar Peter S. sieht das anders: Wenn er endlich von der Arbeit nach Hause kommt, braucht er Erholung. Und Musik hilft ihm eben am besten beim Abschalten. Dass die Nachbarin unter ihm Ansprüche stellt, obwohl sie selbst nicht arbeitet, und ihn vor anderen Mietern und der Hausverwaltung bloßstellt, geht ihm gehörig auf die Nerven.

Anna M. hat Peter S. schon angesprochen, andere Nachbarn einbezogen und die Hausverwaltung informiert. Doch niemand scheint ihrem Anliegen Beachtung zu schenken, mittlerweile fühlt sie sich isoliert. Doch das Feld räumen und ausziehen ist keine Option, zumal sie sich als Arbeitslosengeld-II-Empfängerin keine andere Wohnung in Nürnberg leisten kann. Vor Gericht gehen und Prozesskostenhilfe beantragen scheint ihr zu aufwendig.

Für eine bessere Streitkultur

Es gibt noch eine Möglichkeit, den Konflikte zu lösen, sagt da die Deutsche Stiftung Mediation. Mit einem Pilotprojekt will sie jetzt in Nürnberg das Instrument der außergerichtlichen Einigung populär machen. "Wir wollen die Streitkultur in Deutschland verbessern", erklärt Andrea Zechmann, Regionalleiterin Mittelfranken der Stiftung. Etwa mit Blick auf den Nachbarschaftskonflikt, den sie beschrieben hat. Solche Streite seien nicht nur "hoch emotional", sondern überforderten die Gerichte schon rein zahlenmäßig.   

Mediation ist eine Konfliktlösungsmethode, "ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben", heißt es im Mediationsgesetz von 2012. Es gilt als wirksam, wird allerdings kaum nachgefragt. Denn in der Praxis können sich Menschen kaum etwas darunter vorstellen. Kürzlich erst musste Zechmann wieder einmal den Unterschied zwischen "Mediation" und "Meditation" erklären.

Vom Nachbarschaftsstreit zum Familienkampf

Die Stiftung Mediation bietet in ihrem Nürnberger Pilotprojekt eine "Mediations-Kostenhilfe" für bedürftige Menschen. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung (Hartz IV) können sich ihren Kostenanteil am Mediationsverfahren bis zu 500 Euro je Fall erstatten lassen. Zechmann schränkt aber ein: "Die Fälle müssen sich lösen lassen". Ausgenommen sind daher Trennungs- und Scheidungsfälle und damit verbundene Themen.

Neben Mietstreitigkeiten sind typische Fälle Konflikte innerhalb der Familie. Zum Beispiel Geschwister, die sich in die Haare bekommen, wenn es um die Unterbringung eines demenzkranken Elternteils geht. Bei der Kostenhilfe Mediation für Bedürftige gehe es laut Zechmann darum, eine "soziale Schieflage zu beseitigen". Bedürftige würden durch eine Mediation die Erfahrung machen: "Hier werde ich noch gehört." Das steigere das Selbstbewusstsein.

Bundesweit 1.000 Mediatoren im Einsatz

Zechmann arbeitet als Postdoktorandin am Lehrstuhl für Psychologie, Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Uni Erlangen-Nürnberg. Für ihre Promotion hat sie in einer Studie "psychische Leiden durch Arbeitslosigkeit" untersucht. Menschen mit Beschäftigung gehe es demnach besser, weil ihre psychischen Bedürfnisse durch Arbeit und die Kontakte am Arbeitsplatz erfüllt würden.

Ein Konfliktlotse unterstützt Klienten beim Antrag und der Suche nach einem von 1.000 Mediatoren bundesweit. Ein Mediator darf keinen Schlichtungsspruch fällen, sondern muss durch das strukturierte Verfahren die "zementierten Positionen auflösen", damit die Beteiligten selbst einen Ausweg finden. Es gibt hierbei "kein besser oder schlechter", erklärt Zechmann. Dafür müssen sich die beteiligten Konfliktparteien, Zechmann spricht hier von "Medianden", selbst und ihre Haltung erklären. Die Lösung falle nicht einfach so auf den Tisch.

Am Ende könne ein positives Ergebnis in einer Mediations-Vereinbarung festgehalten werden. Und sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt immer noch der Weg vors Gericht offen. Das für ein Jahr angelegte Nürnberger Pilotprojekt ist im September gestartet. Bisher gibt es allerdings noch keinen Kostenhilfefall.