Rente, Arbeit, Pflege, Gesundheit, Familie: Das ändert sich 2019:

RENTE

  • Mütterrente II: Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Künftig wird bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten.
  • Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente sofort. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, die bereits Renten beziehen, kommt die Erhöhung Mitte nächsten Jahres. Für die ersten Jahreshälfte gibt es eine Nachzahlung. Mütter mit nach 1992 geborenen Kindern bekommen drei Jahre Erziehungszeit angerechnet.
  • Erwerbsminderungsrente: Für Neurentner steigen die Bezüge, weil die sogenannte Zurechnungszeit auf 65 Jahre und acht Monate verlängert wird. Das heißt, ihre Rente wird berechnet, als hätten sie bis zu diesem Alter mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen gearbeitet. In den kommenden Jahren steigt die Zurechnungszeit parallel zum Renteneintrittsalter.
  • Rente mit 67: Die Altersgrenze steigt 2019 auf 65 Jahre und acht Monate.

ARBEIT

  • Brückenteilzeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und anschließend in Vollzeit zurückkehren. Der Anspruch gilt nicht in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten, in Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt er eingeschränkt. Wer heute schon Teilzeit arbeitet, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Erhöhung der Arbeitszeit. Die Arbeitgeber müssen aber genauer als bisher begründen, warum sie eine Aufstockung oder Rückkehr in Vollzeit ablehnen.
  • Langzeitarbeitslose: Bis zu fünf Jahre erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Menschen einstellen, die sechs oder mehr Jahre arbeitslos waren, am Anfang 100 Prozent. Für die neu Eingestellten organisieren die Jobcenter eine intensive beschäftigungsbegleitende Betreuung.
  • Weiterbildung: Künftig sollen alle Arbeitnehmer unabhängig vom Alter, von der Betriebsgröße und ihrer Qualifikation Zugang zu Weiterbildungen erhalten. Bisher war die Förderung begrenzt auf Beschäftigte ohne Berufsabschluss, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Zielgruppe sind Arbeitnehmer, die vom Strukturwandel betroffen sind, deren Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können oder die sich für einen Engpassberuf qualifizieren wollen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde.

SOZIALES

  • Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen von 416 auf 424 Euro. Partner bekommen 382 statt bisher 374 Euro. Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche erhalten fünf beziehungsweise sechs Euro mehr im Monat.

PFLEGE

  • Beitrag: Der Pflegebeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 3,3 Prozent).
  • Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt von 10,55 auf 11,05 Euro im Westen und von 10,05 auf 10,55 im Osten Deutschlands.
  • Pflegeheime: Es gibt 13.000 zusätzliche Stellen für die Altenpflege, die von den Krankenkassen finanziert werden.
  • Ambulante Pflegedienste: Die Dienste erhalten Zuschüsse zur Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben.
  • Pflegende Angehörige: Sie können leichter in eine Reha-Klinik gehen als bisher und den Pflegebedürftigen notfalls mitnehmen.
  • Häusliche Pflege: Ab Pflegegrad 3 und für behinderte Menschen werden Taxifahrten zum Arzt erleichtert. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.
  • Krankenhäuser: Zusätzliche Pflegestellen im Krankenhaus werden den Kliniken voll refinanziert, ebenso Tarifsteigerungen. In pflegeintensiven Abteilungen werden Personaluntergrenzen eingeführt.

GESUNDHEIT

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkassen werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt von 1 Prozent auf 0,9 Prozent. Wie hoch er jeweils wirklich ausfällt, entscheiden die Krankenkassen. Wenn sie hohe Rücklagen haben, dürfen sie ihn nicht mehr anheben.
  • Selbstständige mit geringen Einkommen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, werden entlastet: Ihr Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mehr als halbiert.

FAMILIE

  • Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung zu verbessern. Dabei will der Bund im kommenden Jahr mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbarung abschließen, wie das Geld eingesetzt wird. Die Länder können es in die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher investieren, in bessere Ausstattung, längere Öffnungszeiten, Sprachförderung oder auch besseres Essen.
  • Das Kindergeld wird am 1. Juli um zehn Euro pro Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro und für das dritte 210 Euro. Für Eltern, die kein Kindergeld, sondern einen Kinderfreibetrag bekommen, steigt die Summe von aktuell 4.788 Euro auf dann 4.980 Euro.