"Ich bin sehr unruhig wegen meinen Eltern, besonderes wegen Mutter", spricht der junge Mann am anderen Ende der Leitung. Ratlos sitzt der 18-jährige Ashot A. im Haus seiner Großeltern in Armenien am Handy. Über das ist er seit seiner erzwungenen Ausreise aus Deutschland am 16. Januar fast pausenlos mit seiner todkranken Mutter in Kontakt, die mit dem ebenfalls kranken Vater im Wohnheim für Asylbewerber in Neuhaus an der Pegnitz zurückgeblieben ist. Inzwischen ist sie in einem Pflegeheim in Nürnberg.

Derweil sitzt die Laufer Rechtsanwältin Waltraud Noll-Fentze über Paragrafen. Sie versucht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Familie wieder zusammenzuführen. Ein Antrag auf Wiedereinreiseerlaubnis ist gestellt. Sie weiß aber: Formaljuristisch wurde seitens der Behörden im Umgang mit Ashot alles richtig gemacht.

Mutter von Ashot ist krank

Jedoch zeigen die Tragik um die hier gebliebenen kranken Eltern, der Kampf des Helferkreises in Neuhaus an der Pegnitz sowie die Entscheidungen der Asylbehörde deutlich: Wo der Staat funktioniert, hört die Humanität auf.

Gayane Z., die Mutter von Ashot, war bereits im Jahr 2014 nach Neuhaus in die Asylunterkunft gekommen. Vorher hatte sie sich mehrfach am Münchner Klinikum Großhadern auf eigene Kosten einer Krebsbehandlung unterzogen. Nach ihrer letzten Behandlung haben die Ärzte gesagt, sie könne so krank nicht mehr zurück. Sie leidet an einem Gehirntumor, hat epileptische Anfälle und ist nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Krankheit ist kein Asylgrund

Ihr Mann, selbst Leberkrank, kam Ende 2016 ebenfalls nach Neuhaus. Beide hatten ihre schlechte gesundheitliche Verfassung als Begründung angegeben, als sie Asyl beantragten. Krankheit ist aber kein Asylgrund – die Anträge wurden als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Beide erhielten jedoch eine uneingeschränkte Duldung wegen ihrer Krankheiten.

Zwischendurch kam Ashot. "Er reiste nach eigenen Angaben auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte am 28. April 2015 einen Asylantrag", erklärt seine Anwältin. Dieser wurde ebenfalls als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, was bedeutet, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, erklärt Noll-Fentze. Immerhin wurde Ashots Aufenthalt in Deutschland geduldet, solange er minderjährig war.

Mit Volljährigkeit kam Ausreisebescheid

Ashot legte in der Mittelschule in Auerbach seine Mittlere Reife ab. Seit September 2017 besuchte er die FOS in Nürnberg. Zwischendurch kümmerte er sich wie ein Pfleger um seine Mutter, übersetzte, begleitete sie zu Ämtern, Ärzten oder Therapien. Immer im Schulterschluss mit den Freiwilligen des Neuhauser Helferkreises, die wiederum Ashot bei Behördengängen unterstützten und sich um die Eltern kümmerten.

Jedoch war Ashot bereits im Mai 2017 volljährig geworden. Bald nach seinem 18. Geburtstag flatterte ein Bescheid ins Haus, in dem er zur Ausreise aufgefordert wurde. Ein Eilantrag wurde am 24. Juli 2017 unanfechtbar abgelehnt. Der Bescheid wurde am 31. Juli rechtskräftig. Damit konnte dem Jungen jederzeit drohen, dass seiner Ausreise nachgeholfen wird.

 

Ferdinand Höllerer, Ingrid Buchfelder und Renate Lendl vom Helferkreis in Neuhaus vor der Asylbewerberunterkunft.
Sie geben nicht auf: Ferdinand Höllerer, Ingrid Buchfelder und Renate Lendl vom Helferkreis in Neuhaus vor der Asylbewerberunterkunft.

Angesichts der drohenden Abschiebung reichte der Anwalt, der die Familie mittlerweile in ihrem Asylverfahren vertrat, einen Antrag auf seine amtliche Bestellung zum Betreuer der Mutter ein, dem am 29. September durch ein Amtsgericht stattgegeben wurde. Ashot erhielt einen Betreuerausweis sowie eine Verlängerung der Duldung bis 22. März 2018, die theoretisch immer wieder hätte verlängert werden können. Jedoch: "Der Umstand der gerichtlichen Bestellung eines Familienangehörigen zum Betreuer einer Person stellt für sich genommen kein Abschiebungshindernis dar, welches eine Abschiebung des Familienangehörigen ausschließt", sagt Karin Christ, Pressesprecherin der Regierung von Mittelfranken.

Asylbewerber: Abgeführt wie ein Schwerverbrecher

Dramatische Szenen müssen sich am 16. Januar in der Neuhauser Unterkunft abgespielt haben, als mitten in der Nacht mehrere Polizisten der Abteilung Schubwesen erschienen und Ashot abholten. Die Duldung war beendet, die Mutter erlitt vor Aufregung einen epileptischen Anfall. Ashot wurde in einen Flieger in Richtung Armenien gesetzt und abgeschoben. Dass er als Betreuer für seine schwerstkranke Mutter eingesetzt war, war dabei irrelevant. Noch aus dem Flieger sandte Ashot per Handy ein letztes Bild, das die Landebahn aus dem Fenster heraus aufgenommen zeigt. Es war das letzte Mal, dass Ashot bislang auf deutschem Boden war. Mit seiner Mutter und einigen Vertrauten des Helferkreises ist er jedoch täglich in Telefonkontakt.

"Die Art der Abschiebung hat nichts mit Ashots Verhalten zu tun, zumal er nie negativ auffiel", meint Dana Gottschalk, Asylsozialberaterin der Flüchtlings- und Integrationsberatung Nürnberger Land des Diakonischen Werks Altdorf-Hersbruck-Neumarkt. Sie ist einmal pro Woche in der Unterkunft in Neuhaus zu Gast. "Ashot hat sich die letzten Jahre hier in Neuhaus gut integriert, die deutsche Sprache gelernt und ging auf die FOS. Ich habe ihn als netten, jungen Mann kennengelernt."

Entsetzen beim Helferkreis Neuhaus

"Ich bin nicht frustriert, ich bin entsetzt. Vor allem über die Menschen, die sich Christen nennen und eigentlich nur ihren Egoismus pflegen", sagt Ingrid Buchfelder. Ihre Mitstreiter Renate Lendl und Ferdinand Höllerer stimmen zu. Entsetzt ist das Trio über das, wie sie sagen, Totalversagen des Staats. In den vier Jahren, in denen sie sich schon für Geflüchtete engagieren, hätte sich in den Behörden kaum etwas zum Besseren verändert. Sie kritisieren eine überbordende Bürokratie, wo Ämter und Dienststellen, die meist nur über einen Flur voneinander getrennt sind, nicht effektiv zusammenarbeiten.

Längst ist auch in der rund 3000 Einwohner großen Gemeinde im Nürnberger Land an der Grenze zur Oberpfalz bei vielen die zuerst positive Stimmung gegenüber Asylsuchenden abgeklungen. Und auch die Mitglieder des Helferkreises dürfen sich so manchen Vorwurf anhören. "Was wollt ihr denn noch mit denen da?" oder "Wir können doch nicht die ganze Welt aufnehmen", sind da noch die harmloseren Anfeindungen. "Es kann aber nicht immer um richtig im Sinne des Gesetzes gehen. Es müssen doch auch mal rein menschliche Maßstäbe angesetzt werden, wenn es um Entscheidungen geht", erklärt Renate Lendl.

Behörde sieht kein Abschiebungshindernis

Für die Neuhauser Unterstützer von Ashot und den anderen Bewohnern geht die Arbeit weiter. Sie lassen sich nicht beirren, trotz allem Frust, trotz des Abwendens von Freunden und Bekannten, die das Engagement der Helfer mittlerweile teils nicht mehr nachvollziehen können. Sie fühlen sich von der Politik alleine gelassen. Antrieb, überhaupt weiterzumachen, sei das tägliche Leid, das man vor den Augen habe. Ein weiterer ist nicht zuletzt der Glaube. So wie Ingrid Buchfelder sagt: "Wenn Jesus heute noch einmal auf die Welt kommen würde, läge er nicht in den Schützengräben, sondern wäre in den Flüchtlingsheimen. Ich bin überzeugt, was wir hier machen, ist der wahre Gottesdienst."

"Die familiäre Gemeinschaft zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern wird regelmäßig als sogenannte Begegnungsgemeinschaft geführt, die auch durch wiederholte Besuche, Brief- oder Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann. Ein ungewiss in der Zukunft liegendes Ereignis, wie der Ausgang einer Erkrankung, stellt kein Abschiebungshindernis dar. Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands der Mutter hatte die Ausländerbehörde im Januar 2018 nicht. Eine erneute ärztliche Überprüfung kurz vor der Abschiebung des Betroffenen war daher aufgrund der Rechtslage nicht veranlasst", so Karin Christ weiter.

Zentrale Ausländerbehörde: Asylgründe lagen nicht vor

Das sieht Renate Lendl anders: "Die Zentrale Ausländerbehörde hatte sämtliche Unterlagen, die über den Gesundheitszustand der Mutter Auskunft geben. Offensichtlich dachte man dort aber, es sind alles bloß Gefälligkeiten eines 18-jährigen No-name-Armeniers, die Ashot erledigt. Letztlich hat sogar der Richter, der über den Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung zu entscheiden hatte, die Lage so gesehen, dass ein junger Mann, der auch noch zur Schule gehen kann, ja nicht so zwingend immer seiner Mutter in jedem Moment beistehen muss."

Die Sprecherin des Bezirks will die Drastik des Abschiebevorgangs nicht weiter bewerten und verweist auf die Rechtslage. Und auch Anwältin Noll-Fentze gibt zu: "Aus rechtlicher Sicht ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach nicht zu beanstanden, da Asylgründe nicht vorlagen. Ashot kam nach Deutschland, um seine Mutter zu pflegen. Dies stellt keinen Asylgrund dar, der hätte berücksichtigt werden können. Asylgründe sind politische Verfolgung vom Staat oder von Dritten im Heimatland. Dies liegt hier nicht vor.

Ashot A. in Neuhaus
In Neuhaus ging Ashot zur Schule, pflegte seine Mutter und blühte auf.

Seit Ashot nicht mehr bei seinen Eltern lebt, übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung von Gayane Z. Behörden hatten den Vater zu 60 Prozent für schwerbehindert erklärt und trauen ihm dennoch zu, seiner Frau zu helfen, die sogar zu 100 Prozent schwerbehindert ist. Nicht das Einzige, was die Vertreter des Helferkreises nach rein vernünftigen Gesichtspunkten absurd finden. "Die mobile Pflege kommt drei Mal am Tag ins Heim und versorgt die Frau. Was der Staat sich alleine das kosten lässt – Ashot hatte die Pflege umsonst erledigt", sagt Ferdinand Höllerer, Rektor der Auerbacher Mittelschule, wo Ashot die Mittlere Reife absolvierte. Doch diese "harten Fakten" interessieren hier nicht.

Auch nicht, wo Gayane Z. beispielsweise ein Pflegebett oder einen Heimplatz herkriegt. "Da kümmert sich keiner von den Entscheidern drum, das bleibt dann an dem Ehemann hängen. Und letztlich an uns", ergänzt Buchfelder.

Asylantrag: "Es geht um Nächstenliebe"

Fakten geschaffen – das hatte Ashot durch die wahrheitsgemäße Angabe seiner Personalien, bereits als er den Asylantrag stellte. Angesichts vieler Fälle, in denen sich illegal im Lande lebende Asylbewerber der Identifikation entziehen und gar untertauchen, entsteht nicht zuletzt beim Helferkreis der Eindruck, der Ehrliche sei der Dumme. "Wer mitwirkt, ist eben leichter greifbar", sagt Renate Lendl.

Jedoch: Auch wenn Ashot nicht freiwillig ausgereist ist, zeige dieser Fall, dass es um weit mehr als Asyl gehe. "Es geht um Nächstenliebe", sind die Neuhauser überzeugt. Und die hätte man ebenfalls aufgrund von Fakten walten lassen können.

Unterschriftenaktion für Asylbewerber Ashot

Beim bayerischen Innenminister Joachim Herrmann für Ashot stark gemacht hat sich auch Andreas Richter-Böhne, Vorsitzender des ökumenischen Vereins für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migration in Hersbruck durch eine Unterschriftenaktion, bei der rund 1.200 Personen dafür unterzeichnet haben, Ashot schnellstmöglich wieder mit seiner Familie zusammenzuführen. "Da entwickeln wir Konzepte in der Palliativmedizin und unterstützen die Hospizarbeit, und dann wird einer todkranken Mutter und ihrem ebenfalls kranken Mann die einzige Stütze durch die Abschiebung jenes Menschen genommen, der ihnen am nächsten steht und mehr leisten kann als irgendein fremder zu bestellender Betreuer", schreibt Richter-Böhne an den Minister.

Damit höhle staatliches Handeln unsere Rechtsordnung aus, die auf christlichen Werten beruht und deshalb auch humanitäre Gründe beim Vollzug von Gesetzen gelten lasse. "Die humanitären Werte unserer christlich-jüdischen Leitkultur wie Barmherzigkeit dürfen nicht verloren gehen, meint Richter-Böhne. Eine Antwort blieb das Innenministerium bislang schuldig.

Ähnlich argumentiert Christian Simon, Pfarrer in Velden. Er hatte Ashot bei mehreren Anlässen kennengelernt. "Er ist ein für unsere Gesellschaft wertvoller Mensch, den wir haben ziehen lassen", sagt Simon. Zwar zeige er Verständnis für die Entscheider in den Amtsstuben, die strikt nach Recht und Gesetz handeln müssen und die möglicherweise durch nachhaltigen politischen Druck auch Erfolge in Form von Abschiebezahlen vorweisen sollen. Jedoch stellt Simon hier das System infrage: "Deutschland sollte weiter sein, als nur stur seine Gesetz zu befolgen. Wenn der Rechtsstaat über Humanität steht, dann haben wir nichts gelernt aus unserer Vergangenheit."

Anwältin kämpft gegen Einreisesperre für Geflüchtete

Ashot A. wurde nach seiner Abschiebung mit einer 30-monatigen Einreisesperre belegt. Im Umfeld von Gayane Z. gehen alle Beteiligten davon aus, dass sie das Jahr 2018 nicht überleben wird. Rechtsanwältin Waltraud Noll-Fentze, die ihr Mandat von Ashots Vater hat, versucht sich daher gerade an einer Art Quadratur des Kreises. Wohlwissend, dass Entscheidungen pro Ashot jetzt größtenteils von einer milderen Auslegung der Ermessensspielräume von Behörden und Gericht abhängen.

Sie versucht es dennoch: "Das Verwaltungsgerichts Ansbach hat nach meiner Auffassung die Fakten nicht so bewertet, wie diese bewertet gehören. Man verkennt, dass der Vater auch zu 60 Prozent behindert ist. Bereits das Amtsgericht hatte ja nicht den Vater, sondern Ashot als gesetzlichen Betreuer bestellt", argumentiert die Anwältin. Im Fall Ashot sei das Ausweisungsinteresse des Staates mit dem Bleibeinteresse von Ashot für die Betreuung der Mutter abzuwägen.

"Ashot hat keine Straftaten begangen. Aufgrund des Zustands der Mutter ist es Ashot nicht zuzumuten, das Einreiseverbot von 30 Monaten abzuwarten. Es wäre eine unbillige Härte, ihm zu verwehren, seine todkranke Mutter weiter betreuen zu dürfen", sagt Noll-Fentze. Mit dieser Begründung habe sie den Antrag auf Aufhebung beziehungsweise Verkürzung des Einreiseverbots gestellt. In beiden Fällen müssten seitens der Familie aber die Abschiebungskosten nach Armenien beglichen werden. Erst dann könne ein Visum beantragt werden.

Sieht Ashot seine Mutter noch einmal lebend?

Am 9. März erhielt Noll-Fentze von der Zentralen Ausländerbehörde unaufgefordert den Bescheid über die Abschiebungskosten. Sie werden vorläufig auf 1752,34 Euro festgesetzt. Wird kein Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig und die Zahlung fällig. Bei einer Klage würden Gerichtskosten anfallen. Eine Verjährung erfolgt erst nach sechs Jahren. "Natürlich bleibt der Staat in der Regel auf den Kosten der Abschiebung sitzen, wenn der Ausländer in seinem Heimatland bleibt. In unserem Falle möchte Ashot aber wieder einreisen. Dann versucht der Staat, die Kosten für die Abschiebung wieder beizutreiben", erklärt die Anwältin.

Sowohl in ihrer rechtlichen wie persönlichen Bewertung kommt Noll-Fentze zu einem einfachen Fazit: "Das Wie ist entscheidend. Recht und Gesetz ist die Basis unseres Zusammenlebens. Aber die Art der Auslegung und Durchsetzung haben immer noch Menschen in der Hand." Sie hoffe, dass diejenigen, die sich mit ihren Argumenten befassen, ihre menschliche Seite entdecken. "Man hätte ihn wenigstens so lange hier dulden können, wie die Mutter am Leben ist."

Ob Ashot seine Mutter noch einmal lebend sieht? "Ich weiß momentan gar nichts, alles ist so kompliziert", sagt er leise ins Telefon. Er habe das Leben in Deutschland von allen Seiten gesehen. "Gut und schlecht. Jetzt habe ich mehr Erfahrung und werde nie mehr meine Fehler wiederholen", gibt er sich sogar selbstkritisch. Ashot versucht nach wie vor, wenigstens über das Handy seiner Familie beizustehen. "Mit WhatsApp können wir kontaktieren, aber ... was bringt es, wenn ich neben meinen Eltern nicht stehen kann?"

 

Fakten und Zahlen zu Abschiebung und Asylantrag

WIRD EIN ASYLANTRAG in Deutschland gestellt und kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Ergebnis, dass der Rechtsgrundlage kein Schutzstatus in Deutschland zu gewähren ist, lehnt es den Antrag ab. Kommt der Betroffene der Ausreisepflicht nicht nach, obliegt es der zuständigen Ausländerbehörde – und somit auch gegebenenfalls den Zentralen Ausländerbehörden –, die Abschiebung zu vollziehen. Die Ausländerbehörde ist an die Feststellungen des BAMF gebunden und hat keine Kompetenz, die Bescheide des BAMF auf Richtigkeit zu überprüfen.

PERSONEN, die gemäß der Entscheidung des BAMF ausreisepflichtig werden, haben die Möglichkeit, ihrer Ausreisepflicht durch freiwillige Ausreise innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nachzukommen. Hierauf werden sie in der BAMF-Entscheidung hingewiesen. Sie haben es demnach selbst in der Hand, nicht abgeschoben zu werden. Kommen sie dem nicht nach und bestehen nach Prüfung durch die Ausländerbehörde keine Abschiebungshindernisse, beauftragt die Behörde die Polizei mit der Ingewahrsamnahme der betroffenen Person(en) und der Verbringung außer Landes. Die Ingewahrsamnahme zum Zweck der Abschiebung erfolgt nach bayerischer Rechtslage zwingend durch die Polizei. Dieser obliegt auch die Prüfung, inwieweit im Einzelfall Zwang ausgeübt wird.

IN DEUTSCHLAND wurden im Jahr 2017 rund 24 000 Personen abgeschoben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der LINKEn im Bundestag vom 20. Februar 2018. Demgegenüber gab es 2017 mindestens 43 000 registrierte "freiwillige" Ausreisen Ausreisepflichtiger. Knapp 30 000 solcher Ausreisen erfolgten mit finanzieller Förderung des Bundes. Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Zahl freiwilliger Ausreisen ohne finanzielle Förderung oder mit Landesmitteln. Darunter fallen auch die 1119 geförderten "freiwilligen" Ausreisen nach Afghanistan. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 wurden dorthin 3326, im Jahr 2015 nur 309 Personen abgeschoben.

NACH BUNDESLÄNDERN differenziert fällt in der Statistik, die der Anfrage der LINKEn beiliegt, auf, dass es entgegen dem bundesweit leicht rückläufigen Trend in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen mehr Abschiebungen als im Vorjahr gab. Entgegen dem Durchschnitt gab es in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr Abschiebungen als "freiwillige" Ausreisen. Wie in den Jahren zuvor schon, ist die Zahl der ausgereisten und abgeschobenen abgelehnten Asylsuchenden im Jahr 2017 mit 52 466 Personen höher als die Zahl der im Jahr 2017 vollziehbar gewordenen Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden.

IN MITTELFRANKEN gibt es neben der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Nordbayern in Zirndorf mehrere Asylbewerberunterkünfte, darunter die in Neuhaus an der Pegnitz. Laut der Regierung von Mittelfranken wurde, im Bezirk durch die Zentrale Ausländerbehörde im Jahr 2017 insgesamt 199 Personen abgeschoben. Hierunter waren in 134 Fällen Überstellungen in europäische Staaten, die nach der Dublin-III-Verordnung für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sind. Die fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei den Abgeschobenen waren: Äthiopien (27 %), hiervon zu 100 Prozent Überstellungen gemäß des Dubliner Verfahrens; Aserbaidschan (18 %); Georgien (8 %); Kosovo (7 %), Kasachstan (7 %).

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