Der Gen-Test an Schwangeren - eine Form sogenannter nicht-invasiver Pränataldiagnostik - gibt über die Untersuchung des Bluts der werdenden Mutter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie, beispielsweise das Down-Syndrom hat.

Bis zur Einführung des Tests im Jahr 2012 war dies nur über eine Fruchtwasseruntersuchung oder Plazentabiopsie möglich.

Beide Verfahren bergen ein hohes Risiko für Fehlgeburten, während der Bluttest praktisch risikofrei ist.

Von den Müttern muss der zwischen etwa 200 und 300 Euro teure Test aber bislang privat gezahlt werden, während die anderen Verfahren von der Kasse übernommen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Gesundheitswesen, der Medikamente und Verfahren prüft, will an diesem Donnerstag entscheiden, ob auch der Gen-Test in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. Für die Kostenübernahme gibt es viele Befürworter. In einer Debatte im April sprach sich eine Mehrheit der Redner im Bundestag dafür aus. Auch die evangelische Kirche plädierte für den Test als Kassenleistung.

Hauptargumente der Befürworter sind die vergleichsweise risikoarme Untersuchung und soziale Gerechtigkeit.

Der Test soll nach ihrer Auffassung nicht nur denen vorbehalten sein, die es sich leisten können. Kritiker, darunter Behindertenverbände, befürchten dagegen, dass bei einer Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung der Test zum Standard würde und Kinder mit einer Trisomie kaum noch geboren würden.

Der G-BA eröffnete im März 2019 ein Stellungnahmeverfahren über einen von ihm selbst vorgelegten Beschlussvorschlag. Darin plädierte das Gremium für die Kostenübernahme, allerdings nur bei Risikoschwangerschaften. Reihenuntersuchungen solle es nicht geben. Gleichzeitig sprach sich der Ausschuss dafür aus, das Beratungsangebot für Eltern auszuweiten.