Muslime in Bayern können ihre Angehörigen voraussichtlich ab 1. April unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sarg bestatten lassen.

Voraussichtlich am Gründonnerstag soll eine neue Bestattungsverordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums in Kraft treten, die die Möglichkeiten zur sarglosen Bestattung deutlich erweitert. Dies geht unter anderem aus einem Zwischenbericht des Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) an Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) von Mitte Februar zur Umsetzung des entsprechenden Landtagsbeschlusses hervor.

Bestattung im Leichentuch soll zulässig sein

In dem Beschluss vom November 2019 heißt es, die Bestattung im Leichentuch solle künftig "aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" zulässig sein, "soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen". Zudem müsse die Entscheidung, ob die Sargpflicht gelockert werde, dem Friedhofsträger überlassen bleiben.

Der Nürnberger Landtagsabgeordnete Arif Tasdelen (SPD) nannte die geplante Lockerung der Sargpflicht am Dienstag ein "wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Menschen, die seit vielen Generationen in Bayern leben und ein Teil Bayerns sind".

Beispielsweise Muslime könnten nun künftig nach ihrer Tradition und Religion beerdigt werden, sagte Tasdelen, der sich seit Jahren für das Thema einsetzt. Die SPD-Fraktion hatte es erstmals 2009 im Landtag eingebracht.

Beerdigung nach weltanschaulicher und religiöser Haltung

Im November 2019 beschloss der Landtag einen Antrag der Freie-Wähler-Fraktion und einzelner CSU-Abgeordneter, auf dem nun die erneuerte Bestattungsverordnung basiert.

Jeder Mensch habe ein Recht, nach seiner weltanschaulichen und religiösen Haltung bestattet zu werden, begründeten die Abgeordneten damals. Die Hinterbliebenen hätten ebenfalls ein Recht darauf, ihre verstorbenen Angehörigen in einem würdigen Rahmen beizusetzen.

Bestattungsverordnung wird umfassend überarbeitet

Ursprünglich war die Umsetzung im Frühjahr 2020 vorgesehen gewesen. Dass sich das Ganze nun verspätete, begründete Holetschek insbesondere mit der Corona-Pandemie.

Die Lockerung der Sargpflicht erfolge "im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Bestattungsverordnung", antwortete er Anfang Februar auf eine Anfrage von Tasdelen. Denn auch die "Vorgaben zum Umgang mit infektiös Verstorbenen" würden aufgrund neuer Corona-Erkenntnisse überarbeitet. Zudem würden weitere Bestattungsvorschriften aktualisiert.