Frage: Was macht den ­Brexit möglich (außer dem 52 zu 48 Prozent ausgegangenen Referendum und dem formalen Austrittsantrag natürlich)?

Antwort: Heinrich VIII. (1491-1547). Neben seiner Lieblingsbeschäftigung (sich scheiden oder Ehefrauen köpfen lassen) fand der englische Monarch noch Zeit für den allerersten ­Brexit: den Austritt Englands aus der katholischen Kirche. An der evangelischen Lehre war der Tudor-Herrscher bei seiner »Englischen Reformation« weniger interessiert als an der Schaffung einer Nationalkirche und seiner Machtfülle.

»Great Repeal Bill« heißt nun das beispiellose britische Gesetzesvorhaben, mit dem vermieden werden soll, dass die Insel wegen des EU-Austritts in einem Gesetzesloch versinkt.

Denn EU-Recht steht auch in England noch über dem nationalen Recht. Nun soll alles gültige EU-Recht in Recht des Vereinigten Königreichs überführt werden. Um dieses dann mit neu gewonnener Souveränität wieder ändern zu können.

Damit nicht schon jetzt bei jedem der rund 12 000 betroffenen Gesetze, Direktiven und Regelungen das Parlament mitschnabelt (mit ungewissem Ausgang und ungewisser Dauer), hat die Regierung die »Great Repeal Bill« mit einer »Heinrich-VIII.-Klausel« versehen.

1539 sicherte sich der König mit dem »Statute of Proclamations« nämlich das Recht, am Parlament vorbei per Dekret Gesetze zu erlassen. Mit schönem Gruß in die Zukunft an alle Trumps, Putins und Erdoğans. Das Recht existiert noch immer.

Manche Briten fürchten eine Art Ermächtigungsgesetz, mit dem die Regierung am Parlament vorbei Gesetze abschafft.

Aber es müssen auch noch die Schotten mitspielen. Wenn die die »Great Repeal Bill« samt Heinrich-Klausel ablehnen, droht eine echte Verfassungskrise.