Darf ich einen Altar fotografieren und das Bild ins Netz stellen? Kann ich Porträtbilder von Gemeindemitgliedern in den sozialen Medien posten? Muss ich Fotos aus einer Bilddatenbank markieren? - Wer Gemeindebriefe oder Webseiten bestückt, kommt am Thema Bildrechte nicht vorbei. Hier kommen unsere Tipps und Empfehlungen:

Bildrechte-Tipp 1 | Keine Bilder aus dem Netz fischen

Gemeinden und kirchliche Einrichtungen sollten keine Fotos aus dem Netz kopieren, um sie im Gemeindebrief oder auf der Webseite zu verwenden. Denn die Urheber dieser Bilder haben nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Rechte. Faktisch bestimmt alleine der Urheber, wer die Bilder nutzen darf.

Bildrechte-Tipp 2 | Vorsicht mit Fotos von Kunst und Architektur

Viele Kunstwerke oder Gebäude sind urheberrechtlich geschützt. Wer etwa eine Statue in einem Gebäude fotografiert, muss daran denken, dass hier neben dem Urheberrecht auch Ansprüche der KünstlerInnen bei VG Bildkunst vorliegen könnten. Auch bei der Gebäudefotografie muss das Urheberrecht beachtet bleiben. Vorsicht auch mit Fotos von Markenprodukten.

Bildrechte-Tipp 3 | Eigene Bilder auf Social Media?

Grundsätzlich ist die Nutzung von Fotos auf Social Media rechtlich ziemlich komplex; häufig bewegt sich die Nutzung hier bildrechtlich in einer Grauzone. Um die eigenen Bilder möglichst gut vor dem Missbrauch anderer zu schützen, sollten Fotos nie als Raw-Datei verschickt und stark verkleinert (72dpi) werden. Zum Schutz kann auch ein Wasserzeichen eingefügt werden.

Bildrechte-Tipp 4 | Gemeinfrei ist nicht gemeinfrei - Lizenzbedingungen beachten

Wer Bilder nutzet von Webseiten mit "gemeinfreien Fotos" sollte sich sehr genau die Lizenzbedingungen durchlesen. Kostenlos oder lizenzfrei bedeutet nicht, dass die Bilder problemlos verwendet werden könnten. Häufig müssen die Fotos eindeutig mit Quelle und dem Namen des Fotografen versehen werden. Manche Anbieter erlauben zwar die Veröffentlichung auf einer Webseite, nicht aber in den sozialen Medien.

Bildrechte-Tipp 5 | Nutzungsrechte und Verwertungsrechte beachten

Es gibt eine ganze Reihe von Nutzungsrechten. Hier gilt es, den Überblick zu behalten. Ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Foto nur für die Dauer von einem Jahr genutzt werden kann. Häufig unterscheiden Anbieter die Kanäle der Veröffentlichung - dann dürfen Bilder nur im Print, nicht aber Online verwendet werden. Manchmal ist es verboten, das Bild zu bearbeiten, also zu verfremden oder eine Collage daraus zu machen. Dann gibt es Nutzungsrechte, die sich auf bestimmte Länder beziehen. Und es wird unterschieden zwischen einer kommerziellen und einer privaten Nutzung.

Bildrechte-Tipp 6 | Abmahnungen und rechtliche Probleme vermeiden

Natürlich können Bilder von der Webseite gelöscht werden, wenn sie unrechtmäßig verwendet wurden. Häufig sind die Daten aber noch auf der Seite vorhanden und können per Direktlink aufgerufen werden. Sie müssen also sorgfältig komplett vom Server gelöscht werden. Vorsicht: Es gibt inzwischen Anwälte, die sich spezialisiert haben auf Unterlassungsansprüche und Abmahnungen. Hier kommt schnell ein Gegenstandswert von rund 3.000,- Euro zustande - zuzüglich der Anwaltskosten in Höhe von knapp 300,- Euro.

Bildrechte-Tipp 7 | Persönlichkeitsrechte: Wann darf ich Fotos von Personen veröffentlichen?

Das Recht am eigenen Bild muss immer beachtet werden. Dies ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Grob gesagt kann jeder Mensch in Deutschland entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang ein Bild von ihm veröffentlicht wird. Bei Fotos müssen wir uns die Einverständniserklärung der Person geben lassen, die auf dem Foto zu erkennen ist.

Bildrechte-Tipp 8 | Eigene Bilder

Nutzen Sie eigene Bilder. Legen Sie sich ein Archiv mit eigenen Fotos an. Wenn Personen darauf abgebildet werden, dann klären Sie eindeutig und schriftlich, ob diese abgebildete Person einer Veröffentlichung zustimmt. Fotos auf öffentlichem Grund sind meist möglich; Vorsicht bei Fotos in Innenräumen wie Kirchen oder Museen - hier muss erst um Erlaubnis gebeten werden und eine Genehmigung vorliegen.

Bildrechte-Tipp 9 | Ratgeber und Hinweise

Sehr gute kostenlose Ratgeber zum Thema gibt es auf der Plattform von irights; hier gibt es etwa eine Broschüre "Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt - Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet".

 

Bildrechte: Tipps und Hinweise
Tipps und Hinweise zu den Bildrechten - Empfehlungen von Peter Buck.

Was umfasst das Urheberrecht?

Das Urheberrecht soll vor allem regeln, wie ein Bild genutzt werden darf und kann. Es soll die FotografInnen davor schützen, dass ein Bild einfach überall verwendet wird. Falls nicht anders vereinbart, stehen den Fotografen nämlich sämtliche Verwertungsrechte zu.

Ein Werk wie ein Foto ist dann geschützt, wenn es kreativ ist und eine "geistige Höhe" erkennen lässt. Es muss eine persönliche Schöpfung sein und den Ausdruck einer individuellen Gestaltung erkennen lassen.

PDF Datenschutz bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos

EKD-Broschüre kostenlos downloaden

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat in ihrer Infothek eine Handreichung veröffentlicht mit dem Titel "Datenschutz bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos". Sie  soll verantwortlichen Stellen im kirchlichen und diakonischen Bereich Hinweise zu unterschiedlichen praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos mit Personen geben.

Die Inhalte der Publikation:

  1. Anfertigung von Fotos
  2. Veröffentlichung von Fotos
  3. Besondere Fälle: Fotos von Kindern und von Mitarbeitenden
  4. Weiterführende Hinweise: Informationspflichten, Löschung von Fotos.

Die Publikation kann unter diesem Link als PDF kostenlos heruntergeladen werden.