Hintergrund & Einordnung
Ökumene-Fall Putzbrunn: Was steht im Direktorium des Erzbistums?
Ob und wann ein ökumenischer Gottesdienst am Sonntag gefeiert werden kann, regelt für die Katholiken in Deutschland eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 1994. Nur im Erzbistum München und Freising gibt es seit 2017 ein eigenes "Direktorium" zu dieser Frage. An ihm scheiden sich im Putzbrunner Ökumene-Fall die Geister. Aber worum geht es eigentlich und was steht drin?
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