An den sogenannten stillen Feiertagen wie dem Karfreitag oder dem Volkstrauertag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Hintergrund ist die Auffassung, dass Tanz und Ausgelassenheit an solchen Tagen aus Gründen der Moral, Religion oder Tradition unangemessen ist. Untersagt sind dann auch andere öffentliche Veranstaltungen, die über den "Schank- und Speisebetrieb hinausgehen", etwa Sportveranstaltungen.

Tanzverbot an Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Heiligabend

Fast alle Bundesländer haben ganztägige oder nach Stunden befristete Tanzverbote an Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Heiligabend. Die stärksten Einschränkungen gelten in Hessen: Zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gilt dort das Tanzverbot nahezu durchgängig. Es betrifft zudem bestimmte Zeiten an Neujahr, Pfingsten, Fronleichnam oder Weihnachten.

Gastronomie fordert Lockerungen des Tanzverbots

Kritiker fordern immer wieder Lockerungen des Tanzverbots. Zum Teil mit Erfolg: Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg lockerte das Gesetz im vergangenen Jahr. Die schwarz-grüne Regierung in Hessen beharrt hingegen auf den geltenden Regelungen.

Am stärksten wurde die Regelung bisher in Bremen und Berlin gelockert. Dort ist das Feiern nur bis 21 Uhr untersagt. Auch in Hamburg und Brandenburg ist die Regel weniger strikt. Nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht sowie an Heiligabend verboten.

Schutz der stillen Feiertage in Bayern

Der Schutz der sogenannten Stillen Feiertage in Bayern ist seit Juli 2013 in einem Gesetz neu geregelt. Er beginnt nun erst um zwei Uhr morgens statt wie bisher um Mitternacht. Die alte Regelung gilt weiter an Karfreitag und Karsamstag und am Volkstrauertag. Die Änderung wurden unter anderem mit dem "heutigen Ausgehverhalten vieler Menschen" begründet.

Stille Feiertage in Bayern sind: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag und -samstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiliger Abend. An ihnen gilt ein "Tanzverbot".

Vor allem kirchliche Verbände lehnen die verkürzte Sperrzeit an den Feiertagen ab, auch weil sie eine weitere Aufweichung des Sonn- und Feiertagsschutz und den Verlust eines Kulturguts befürchten.

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

Hier noch einmal die Liste aller stillen Feiertage für Bayern:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
  • Karsamstag
  • 1. November - Allerheiligen
  •  Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • 24. Dezember - Heiliger Abend

Verlagsanzeige

Materialheft Weltreligionen: Fest- und Feiertage im Überblick

Feste und Feiertage spielen in den Religionen eine wichtige Rolle. Das Materialheft Weltreligionen enthält 40 Kopiervorlagen und Arbeitsblätter zu den Weltreligionen sowie zu Themen wie Toleranz und Frieden. Das Heft ist eine Fundgrube voller Ideen für den Unterricht und die Auseinandersetzung mit Religion, Glaube, Werten, Moral und Ethik. Alle Vorschläge sind in der Praxis erprobt und leicht umzusetzen. Das Materialheft eignet sich hervorragend für den Unterricht in Schulen und Bildungseinrichtungen oder für die Arbeit mit Asylbewerbern und Flüchtlingen. Das Materialheft Weltreligionen kann hier bestellt werden.

Thumbnail