Der Bayerische Landtag darf Mitglied im "Bündnis für Toleranz" bleiben.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies einen Antrag als unzulässig ab, laut dem eine Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot verletze, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in München sagte.

Vereinigung setzt sich für Grundwerte der Verfassung ein

Die von den Antragstellern verfolgten Begehren seien kein zulässiger Gegenstand eines Organstreits, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem fehle es an der schlüssigen Darlegung einer möglichen Verletzung oder Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte der Antragsteller.

Insbesondere sei nicht ersichtlich, wie durch die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für unabänderliche Grundwerte der Verfassung wie das Demokratieprinzip und die Menschenwürde einsetze, das freie Mandat von Abgeordneten oder Oppositionsrechte verletzt werden könnte, hieß es weiter.

Landtagspräsidenten Ilse Aigner begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der Landtag begrüßte die Entscheidung. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sei "hocherfreut", dass das Gericht die Auffassung teile, sich für Demokratie und Menschenwürde einzusetzen könne kein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht sein, sagte eine Landtagssprecherin dem epd.

Bei dem Rechtsstreit handelte es um ein sogenanntes Organstreitverfahren, das die AfD-Fraktion angestoßen hatte. Die AfD-Landtagsabgeordneten sahen das staatliche Neutralitätsgebot durch die Mitgliedschaft des Landtags im Bündnis verletzt. Die Antragsgegnerin, Landtagspräsidentin Aigner, hielt den Antrag für unzulässig und unbegründet.

Katharina Schulze: Gegen rechtsextremes und antisemitisches Gedankengut vorgehen

Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, zeigte sich erfreut.

Angesichts wachsender Gefahr durch rechtsextremes und antisemitisches Gedankengut in Bayern stehe außer Frage, dass Staatsregierung und Landtag jede Möglichkeit nutzen müssten, sich gegen diese Tendenzen zu stellen und sie aktiv zu bekämpfen. Das "Bündnis für Toleranz" bietet genau so eine Möglichkeit.

"Bündnis für Toleranz" wurde auf Initiative der christlichen Kirchen gegründet

Das "Bündnis für Toleranz", das sich zur Entscheidung des Gerichts nicht äußern wollte, ist im Jahr 2005 auf Initiative der christlichen Kirchen gegründet worden. Ihm gehören heute rund 80 Organisationen, Verbände, Gewerkschaften und Institutionen an - darunter auch der Bayerische Landtag sowie mehrere bayerische Staatsministerien.

Sprecher des Bündnisses ist der bayerische evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Das Bündnis setzt sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus sowie Antisemitismus in Bayern ein. Der Landtag ist seit 2009 Mitglied.