Im Großen und Ganzen kann Prof Hans-Peter Hübner keinen großen Reformbedarf feststellen. Denn wie jede gute Verfassung ist diese kirchliche sehr weit gefasst. Einzelheiten können in Gesetzen oder Verordnungen geregelt werden, was nur eine einfache Mehrheit der Landessynodalen erfordert. 

Den größten Einschnitt gab es 1971. Damals wurde alles auf den Prüfstand gestellt. Mit der Anerkennung, dass Männer und Frauen gleichgestellt sind  (Artikel 11), war der Weg frei für die Frauenordination. Es hat zwar noch bis 1975 gedauert, bis die ersten Pfarrerinnen ordiniert wurden, aber die Voraussetzungen waren geschaffen. Noch vor der Jahrtausendwende wurde das Regelwerk in geschlechtergerechter Sprache umgeschrieben, was heute noch nicht selbstverständlich bei solchen Schriften ist.

Trennung von Staat und Kirche

Dass die ELKB eine Kirchenverfassung hat, wurde nach dem Ende der Monarchie in Bayern nötig. Bis dahin war der (katholische) König das Kirchenoberhaupt. In der Weimarer Republik wurde die Trennung von Kirche und Staat vollzogen und so mussten sich die Kirchen weitgehend selbst organisieren. 

Für die Zukunft sieht Kirchendirektor und Jurist Hans-Peter Hübner die Aufgabe, die Verantwortung für die Schöpfung noch deutlicher hervorzuheben als jetzt schon. Er möchte dies aber in einen größeren Zusammenhang mit der Verantwortung für Frieden und der Wahrung der Menschenrechte setzen. 

Solche Änderungen werden von gemischten Arbeitsgruppen aus Landessynode, Landeskirchenrat und Fachstellen erarbeitet. Was die aktuelle Landessynode schon auf den Weg gebracht hat, ist ein Erprobungsgesetz das regelt, dass die Tagungen auch digital stattfinden können. Nach zehn Jahren wird dann festgestellt, ob diese Änderung bis dahin noch zeitgemäß ist. Gebraucht wird sie auf jeden Fall jetzt - denn die Herbsttagung muss coronabedingt wieder an den Bildschirmen stattfinden. 

"TV-Tipp: Kirche in Bayern"

Kirche in Bayern - das ökumenische TV-Magazin

Das ökumenische TV-Magazin "Kirche in Bayern" wird jeden Sonntag flächendeckend in ganz Bayern über die Regional- und Lokalsender ausgestrahlt. Zum Beispiel auf TV München um 15.30 Uhr. Alle Sendezeiten und -orte finden Sie auf www.kircheinbayern.de/ausstrahlung