Sie hat in Genf gearbeitet und gelebt – und mehr als zehn Jahre in Hongkong: Pfarrerin Gabriele Hoerschelmann (54) ist in der Welt herumgekommen. Auch in ihrem jetzigen Job, als Co-Direktorin des landeskirchlichen Partnerschaftszentrums Mission EineWelt in Neuendettelsau, geht es international zu.

Denn in dem kleinen mittelfränkischen Örtchen ist durch die vielen internationalen Gäste und Mitarbeitenden die Welt "ein Stück weit zu Hause". Seit 2015 leitet sie gemeinsam mit ihrem Mann Hanns Mission EineWelt. Nun ist sie eine von vier Kandidierenden für die Nachfolge von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

Weltoffen und liberal

 Für Außenstehende mag die Kandidatur Hoerschelmanns überraschend kommen – innerkirchlich und vor allem in den Reihen der mehr als 100 Synodalen war es ein offenes Geheimnis, dass die Theologin Interesse an der Leitungsaufgabe hat. Andere Kirchenparlamentarier sollen sie zur Kandidatur ermutigt und sie auch mit vorgeschlagen haben. Hoerschelmann steht für eine weltoffene Kirche, sie gilt als theologisch liberal und setzt sich als langjährige Auslandspfarrerin und Entwicklungsexpertin für die Belange der Partnerkirchen in aller Welt ein – auch und gerade in Zeiten knapp werdender finanzieller Spielräume der Kirchen hierzulande.

 Seit 2015 teilt sich Gabriele Hoerschelmann die Direktoren-Stelle und damit die Leitung von Mission EineWelt – ein Novum in der langen Geschichte des Missionswerks und seiner Vorgänger-Institutionen. Sie hatte schon immer ein Faible für die weltweite Dimension von Kirche: Ihrem Vikariat in Coburg hängte sie ein Auslands-Vikariat beim Weltkirchenrat (ÖRK) in Genf an, von 2004 bis 2015 lebte sie mit ihrer Familie in Hongkong, bildete am Lutherischen Theologischen Seminar den Nachwuchs mit aus. Sie ist seit 2020 berufenes Mitglied der Landessynode sowie Beisitzerin im Synodenpräsidium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Innerkirchlich gut vernetzt, nach außen weniger bekannt

 So profiliert und vernetzt Hoerschelmann innerkirchlich ist - nach außen bekannt ist sie bislang über ihr sie bisheriges Arbeitsfeld von Mission EineWelt oder die Synoden von Landeskirche und EKD hinaus nur wenig.

In der Landessynode weiß man, wofür sie als Mitglied des progressiven Arbeitskreises Offene Kirche steht - für eine Bischöfin wäre das aber zu wenig, sagen Konsynodale. Daran kann die Theologin in den kommenden Wochen arbeiten. Auch daran, dass sie in den sozialen Medien viel weniger präsent ist als Mit-Kandidierende um den Bischofsposten. Hoerschelmann hat mittlerweile aber einen Instagram-Account.

  Wie es an der Spitze von Mission EineWelt weitergeht, sollte Hoerschelmann zur Bischöfin gewählt werden, ist offen. Auf die Direktorenstelle hat sich das Ehepaar als Stellenteiler beworben. Zeit für zwei Vollzeitjobs hätte das Theologenpaar – die beiden gemeinsamen Kinder sind inzwischen volljährig.

Der rechtliche Rahmen der Bischofswahl

Landesbischöfin oder Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) kann nicht jeder werden. In verschiedenen Verträgen und Gesetzen ist beispielsweise ganz genau geregelt, wer überhaupt kandidieren darf - und selbst dann könnte es sein, dass er oder sie gar nicht zur Wahl stehen. Denn die Bayerische Staatsregierung könnte Kandidierende für das wichtige Amt auch ablehnen.

In der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Siebter Abschnitt, Artikel 60-63) sind die Stellung, die grundlegenden Aufgaben und die Wahlmodalitäten geregelt - die Details zur "Rechtsstellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin" im Bischofsgesetz (BischofsG). Laut diesen Vorgaben kommt für das Amt nur eine ordinierte Pfarrerin oder ein Pfarrer infrage, die in der ELKB arbeiten dürfte.

Selbst bewerben kann man sich für das Bischofsamt nicht - Wahlvorschläge, sogenannte Anregungen, können von verschiedenen kirchlichen Gremien oder Institutionen, wie etwa Kirchenvorständen oder Verbänden, sowie von Mitgliedern der Synode gemacht werden. Der Wahlvorschlag - also die Liste mit den Kandidierenden - wird der Staatsregierung vorgelegt. Diese dürfte (rein theoretisch) auch Kandidierende ablehnen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Staatsvertrag zwischen Bayern und der Landeskirche aus dem Jahr 1924. Auch bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) muss der Vorschlag aus Bayern vorgelegt werden. Erst wenn es grünes Licht von allen Seiten gibt, wird der endgültige Wahlvorschlag beschlossen und veröffentlicht.