Wohnungslose Menschen sind in einigen Bundesländern vom Kommunalwahlrecht ausgeschlossen. Das hat eine Studie ergeben, die Professor Michael Krennerich von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) jetzt veröffentlicht hat.

Menschen ohne festen Wohnsitz hätten oft zu hohe Hürden zu überwinden, um wählen zu können oder sich zur Wahl zu stellen, kritisiert Krennerich ebenfalls.

"Im Unterschied zu anderen Wahlberechtigten müssen sie einen großen Aufwand betreiben, um ihr Wahlrecht zu nutzen", sagte der Professor, der den Lehrstuhl für Menschenrechtspolitik innehat, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Wohnungslose Menschen sind teilweise vom Kommunalwahlrecht ausgeschlossen

In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland seien wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadressen im Kommunalwahlrecht ausgeschlossen.

"Das liegt vielleicht an der veralteten Vorstellung, dass Menschen ohne feste Adresse von Gemeinde zu Gemeinde ziehen", so Krennerich. Nach seiner Erfahrung seien Wohnungslose aber sehr wohl ortsgebunden.

Auch die, die auf der Straße lebten, hielten sich für lange Zeit in ihren Gemeinden auf, hätten dort ihre Netzwerke und seien lokal verwurzelt. Krennerich fordert daher die bestehenden Regelungen aufzuheben.

Krennerich fordert mehr Anstrengung zur Hilfe

Der Politikwissenschaftler, der auch Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums (NMRZ) ist, kritisiert mit der Studie auch eine Gesellschaft, die sich mit Wohnungslosigkeit abgefunden hätte.

"Es braucht mehr gesellschaftliche und politische Anstrengung zur Hilfe", erklärt er. Es müsse sowohl mehr präventiv etwas gegen Wohnungslosigkeit getan werden, als auch den Betroffenen mehr anständigen neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wohnungslose Menschen können sich Wahlscheine ausstellen lassen

Laut der Studie können sich Wählerinnen und Wähler ohne Meldeadresse für die Bundestagswahl, die Europawahl, die Länderwahlen und den meisten Kommunalwahlen Wahlscheine ausstellen lassen.

Oft gelten aber längere Aufenthaltsfristen, vielfach werde über die Möglichkeiten auch nicht informiert. Wie viele wohnungslose Menschen mit oder ohne Meldeadresse in Deutschland ihr Wahlrecht tatsächlich nutzen, sei statistisch jedoch nicht erfasst, so die Untersuchung.